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Magdeburg, den 29.10.2008

Innenminister Hövelmann: Sachsen-Anhalts Polizei passt sich europäischen Zahlungsgewohnheiten an /Pilotprojekt zur bargeldlosen Bezahlung von Verwarngeldern startet am 1.11.2008

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 272/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 272/08 Magdeburg, den 29. Oktober 2008 Innenminister Hövelmann: Sachsen-Anhalts Polizei passt sich europäischen Zahlungsgewohnheiten an /Pilotprojekt zur bargeldlosen Bezahlung von Verwarngeldern startet am 1.11.2008 Immer mehr Menschen in Europa und demzufolge auch in unserem Land bevorzugen den bargeldlosen Zahlungsverkehr an der Tankstelle oder beim Einkauf, sowohl im Supermarkt als auch in der Boutique. ¿Auch die Polizei und die Verwaltung müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen und auf der Höhe der Zeit bleiben¿, erklärt dazu Innenminister Holger Hövelmann (SPD). Polizeibeamte und ¿beamtinnen hören immer häufiger, dass man nicht genügend Bargeld im Portemonnaie bei sich führt, um das Verwarngeld vor Ort zu bezahlen. Auch Kraftfahrer aus anderen Ländern Europas versuchen sich nicht selten aus der Affäre zu ziehen, indem sie angeben, kein oder nicht genügend Bargeld mit sich zu führen, und hoffen darauf, dass sie mit einer mündlichen Verwarnung davonkommen. Die Polizei hat zwar das Recht, sogenannte Sicherheitsleistungen zu erheben, wenn jemand nicht bezahlen kann, allerdings ist das unter Umständen mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Im Einzelfall wäre sogar die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zu stellen. Immer häufiger hört man das Argument, dass nun auch die Polizei endlich dazu übergehen könnte, EC- oder Kreditkarten zu akzeptieren. Hövelmann: ¿Nun ist es soweit. Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt passt sich den europäischen Zahlungsgewohnheiten an.¿ In der Zeit vom 1.11.2008 bis 30.4.2009 werden im Rahmen eines Pilotprojektes in den Zuständigkeitsbereichen des Polizeireviers Dessau-Roßlau und des Polizeireviers Bundesautobahn/Spezialisierte Verkehrsüberwachung Dessau-Roßlau Verwarngelder ausschließlich mit EC- bzw. Kreditkarte bezahlt. Können Bürger das erhobene Verwarngeld so nicht zahlen, weil sie z.B. keine EC- oder Kreditkarte mit sich führen, wird durch die Polizeibeamten ein Datenermittlungsbeleg ausgestellt, mit dem ein schriftliches Verwarnungsverfahren durch die Zentrale Bußgeldstelle des Landes eingeleitet wird. Weitere Verwaltungsgebühren entstehen dadurch nicht. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird bereits in anderen Bereichen der Landesverwaltung, so zum Beispiel in der Justizverwaltung, eingesetzt. Mit dem Pilotprojekt soll festgestellt werden, ob die dort erreichten Vorteile, besonders im Rahmen der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, auf die Landespolizei übertragbar sind. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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