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Magdeburg, den 03.11.2008

Gute Grundlage für Untersuchungshaft

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 075/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 075/08 Magdeburg, den 3. November 2008 Gute Grundlage für Untersuchungshaft Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat es als guten Erfolg bezeichnet, dass zwölf Bundesländer einen gemeinsamen Entwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz vorgelegt haben. ¿Das ist für Sachsen-Anhalt und die anderen beteiligten Länder eine Grundlage für einen zeitgemäßen Untersuchungshaftvollzug. Ich freue mich über den breiten, fast bundesweiten Konsens¿, sagte Kolb bei der Vorstellung des Entwurfs in Berlin. Im Magdeburger Justizministerium werde derzeit auf dieser Grundlage ein Entwurf für ein Landesgesetz erarbeitet. Mit der Föderalismusreform war die Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft vom Bund auf die Länder übergegangen. Der Entwurf regelt die Struktur der Haftbedingungen und Ansprüche von Untersuchungshäftlingen verbindlich. Kernbestandteile sind die Einzelunterbringung der Gefangenen, ihre Trennung von den Strafgefangenen und die Regelungen zum Kontakt mit der Außenwelt. Besondere Regelungen betreffen den Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen, der erzieherisch zu gestalten ist. Die bislang bestehende Schlechterstellung vieler Untersuchungsgefangener gegenüber Strafgefangenen wird beendet. So soll auch Untersuchungsgefangenen möglichst Gelegenheit zur Arbeit gegeben werden. Kolb. ¿Der jetzt vorliegende Entwurf ist dafür eine hervorragende Grundlage für ein sachsen-anhaltisches Landesgesetz. Er erfüllt zentrale Forderungen; so wie sie auch in einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Landtag von Sachsen-Anhalt erhoben worden sind.¿ Hintergrund: Der Entwurf wurde von den Ländern Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen gemeinsam erarbeitet. Ziel des Entwurfes sind einheitliche Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft in den beteiligten Ländern. Sie sollen die Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft ergänzen, die derzeit vom Bundesjustizministerium vorbereitet wird. Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit beim Jugendstrafvollzug ist dies der zweite große Bereich, in dem mehrere Länder sich auf einheitliche Regelungsinhalte verständigt haben. Gleichzeitig wird der Vollzug der Untersuchungshaft damit erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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