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Magdeburg, den 06.11.2008

Polizeieinsätze in anderen Bundesländern

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 278/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 278/08 Magdeburg, den 6. November 2008 Polizeieinsätze in anderen Bundesländern  ¿Das Solidarprinzip unter den Ländern funktioniert reibungslos¿ Zu Presseberichten über die Kosten von Einsätzen der sachsen-anhaltischen Polizei in anderen Bundesländern erklärt das Innenministerium: Für die gegenseitige Hilfe bei Großeinsätzen stellen sich der Bund und die Länder die ¿einsatzbedingten Mehrkosten¿ in Rechnung: Überstunden, Fahrzeug- und Materialeinsatz, Verpflegung und so weiter. Die Abrechnung erfolgt unbürokratisch nach Pauschalsätzen, die in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt sind. Das Verfahren funktioniert seit vielen Jahren reibungslos. Die Anregung des Rechnungshofes zielt darauf, dass der Bund und die Länder lieber die Vollkosten abrechnen sollten, also unter Einbeziehung der tatsächlichen Gehälter der eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Ein solcher Vorstoß Sachsen-Anhalts wäre nicht nur politisch aussichtslos, er wäre auch nicht sinnvoll. Eine Spitzabrechnung der vom Rechnungshof angesetzten Vollkosten bedeutet erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Und: Neben den Einnahmen würden auch die Ausgaben steigen, denn bekanntlich fahren nicht nur sachsen-anhaltische Polizistinnen und Polizisten nach Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, sondern sie erhalten auch regelmäßig Hilfe von dort. Wenn die Hilfe aus anderen Ländern und vom Bund bei der Flut 2002 nach Vollkosten berechnet worden wäre, würden wir die Rechnungen wahrscheinlich jetzt noch abbezahlen. Das funktionierende Solidarprinzip unter den Ländern mit der Abrechnung der einsatzbedingten Mehrkosten führt im Saldo zu einem fairen Interessenausgleich und bedarf keiner Änderung. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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