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Halle (Saale), den 07.11.2008

(AG HAL) Ankündigung Hauptverhandlungstermine

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 008/08 Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 008/08 Halle, den 7. November 2008 (AG HAL) Ankündigung Hauptverhandlungstermine Pressemitteilung Am 22.09.2008 begann vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Halle (Saale) die Hauptverhandlung gegen einen Hamburger Geschäftsmann und eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Weitere drei Termine fanden in der Zwischenzeit statt. Eine bereits im Oktober 2006 begonnene Hauptverhandlung war ausgesetzt worden. Den Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft mit Anklage vom 11.04.2005 vor (Zitat Pressemitteilung vom 13.10.2006): ¿Die jetzt 59-jährige Hallenserin soll als Mitarbeiterin des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ¿ einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts ¿ Pflege- und Qualitätsgutachten durchgeführt haben. Der weitere Angeklagte, ein jetzt 50 ¿ jähriger Hamburger, sei Inhaber einer Firmengruppe, zu der zwei Pflegeeinrichtungen (ein Seniorenpark in Thale und eine Dienstleistungsgesellschaft in Halle) gehörten, in denen die Angeklagte Begutachtungen und Kontrollen durchgeführt habe. Der Angeklagte habe über ein weiteres Unternehmen seiner Firmengruppe ein Fahrzeug geleast, welches der Angeklagten kostenlos zur Nutzung zur Verfügung gestellt worden sei, um sie zu höheren Pflegeeinstufungen insbesondere der Patienten der Dienstleistungsgesellschaft zu veranlassen und dadurch die Einnahmen der Pflegeeinrichtungen zu erhöhen. Das Fahrzeug habe die Angeklagte am 01.03.1999 bis zum 24.03.2003 auf sich zugelassen und versichert sowie auch dienstlich unter Abrechnung der Fahrtkosten gegenüber dem Arbeitgeber genutzt. Sie habe sich durch diese Zuwendung in Ihrer Gutachtertätigkeit beeinflussen lassen und habe von 543 Pflegebegutachtungen in den zur Firmengruppe des Angeklagten gehörenden oben genannten Einrichtungen keine einzige abgelehnt und prozentual im Vergleich zu anderen Mitarbeiten des MDK mehr Patienten in die Pflegestufe 2 eingestuft.¿ In rechtlicher Hinsicht warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Bestechung bzw. Bestechlichkeit vor. Nach zwischenzeitlich durchgeführten Ermittlungen hat das Gericht den rechtlichen Hinweis erteilt, dass nach vorläufiger rechtlicher Bewertung im Falle der Verurteilung des  Angeklagten M. nunmehr Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und  im Falle der Verurteilung der Angeklagten L. Vorteilsannahme (§ 331 StGB) in Betracht komme. Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen im Rahmen der jetzigen Hauptverhandlung nicht näher eingelassen. Das Gericht hat bisher drei Zeugen vernommen. Die Vernehmung eines weiteren Zeugen wurde unterbrochen und wird im nächsten Fortsetzungstermin weiter geführt. Das Gericht hat bislang folgende Fortsetzungstermine anberaumt: - 17.11.2008, 14.30 Uhr - 01.12.2008, 13.30 Uhr - 08.12.2008, 14.00 Uhr - 22.12.2008, 14.30 Uhr - 05.01.2009, 13.30 Uhr - 19.01.2009, 14.30 Uhr - 02.02.2009, 13.30 Uhr, jeweils im Sitzungssaal 1.020 Vorteilsannahme wird gemäß § 331 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB ebenso. Im Gegensatz zur Bestechung bzw. Bestechlichkeit setzt Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung nicht voraus, dass der Amtsträger eine Dienstpflichtverletzung begeht oder begehen würde. __________________________________________________________________________ Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 10.11.2008 bis 14.11.2008 Dienstag, 11.11.2008, 09:00, Saal 1.031, Schöffengericht; Mit Fortsetzungsterminen am 19.11.2008, 09.00 Uhr                                            26.11.2008, 09.00 Uhr                                            03.12.2008, 09.00 Uhr                                            10.12.2008, 09.00 Uhr Vorwurf: Straßenverkehrsgefährdung Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und anderes; Tatzeit: 05.12.2006; Zum Sachverhalt: Mit der ursprünglich an die Strafkammer des Landgerichts Halle erhobenen Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem heute 28 ¿jährigen Angeklagten vor, er habe bei einer Blutalkoholkonzentration und ohne  Fahrerlaubnis gegen 23.00 Uhr ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt. Auf dem Böllberger Weg sei er in einer ordnungsgemäß gesicherten Gleisbaustelle mit einer Gleisschleifmaschine kollidiert und habe diese dadurch gegen das Bein eines Arbeiters gedrückt, wodurch Verletzungen entstanden seien.  Einen weiteren Arbeiter habe er erfasst und dieser sei in die Luft geschleudert und auf dem Dach des Fahrzeugs bäuchlings zum Liegen gekommen. Dieser habe sich mit der rechten Hand in einem Loch der zerstörten Frontscheibe festhalten können, während der Angeklagte in Kenntnis des Unfalls mit dem Geschädigten auf dem Dach davon gefahren sei. Er sei über die B 80 mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h gefahren und habe schließlich das Fahrzeug in der Wilhelm-Hauff-Straße rückwärts eingeparkt. Der Geschädigte habe lebensgefährliche Verletzungen davon getragen. Das Landgericht Halle hat das Verfahren vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht eröffnet, weil es die seine Zuständigkeit begründende Erwartung einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren nicht teilte. Das Schöffengericht hat zahlreiche Zeugen geladen. Ein Sachverständiger soll darüber hinaus zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten Auskunft geben. __________________________________________________________________________ Donnerstag, 13.11.2008, 08:00, Saal 1.019, Schöffengericht; Vorwurf: gewerbsmäßiger Wohnungseinbruchsdiebstahl; Tatzeit: 12.04.2008 bis 26.05.2008 Zum Sachverhalt: Die 29 und 30 ¿jährigen Angeklagten sollen im Tatzeitraum in sieben Altbauwohnungen im Stadtgebiet eingebrochen sein, indem der ältere Angeklagte jeweils die Flügeltüren zu den Wohnungen aufgebrochen habe, während die jüngere Angeklagte ¿Schmiere¿ gestanden habe. Aus den Wohnungen hätten sie Bargeld, Laptops und anderes entwendet, um die Gegenstände anschließend zu verkaufen, um mit dem Erlös ihren Drogenkonsum zu finanzieren. Beide Angeklagte sind vorbestraft und befinden sich seit dem 02.06.2008 in Untersuchungshaft. Werner Budtke Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) Tel: (0345) 220-5321 Fax: (0345) 220-5586 Mail: pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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