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Magdeburg, den 07.11.2008

Bundesrat fordert Ausnahmen bei Fahrerlaubnissen für Feuerwehrleute / Innenminister Hövelmann für schnelle Umsetzung

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 282/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 282/08 Magdeburg, den 7. November 2008 Bundesrat fordert Ausnahmen bei Fahrerlaubnissen für Feuerwehrleute / Innenminister Hövelmann für schnelle Umsetzung Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung gefordert. Ziel des Beschlusses ist eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sowie Helfer des Katastrophen­schutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahr­zeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Die zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte verfügen in der Regel nur über den Führerschein der Klasse B. Nach den EU-Führerscheinregelungen dürfen Inhaber dieser Führerschein­klasse nur noch 3,5 Tonnen schwere Einsatzfahrzeuge fahren. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) fordert deshalb schon lange entsprechende Ausnahme­regelungen. ¿Deshalb freue ich mich, dass die Länder sich heute dafür ausgesprochen haben. Die Bundesregierung sollte zeitnah eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen. Die Sonderregelungen sind für den Erhalt der Einsatzbereit­schaft unerlässlich¿, so Hövelmann. Ein zentrales Problem ist in diesem Zusammenhang die Kostenfrage. Die Kosten für den Erwerb der Lkw-Fahr­erlaubnisse könnten nicht den FFW-Mitgliedern selbst zugemutet werden, betonte Hövelmann. Deshalb kämen auf die Kommunen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu, wenn die Forderung des Bundesrates nicht umgesetzt würde. Hintergrund: Die mit der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getretenen Neuregelung des Führerscheinrechts hat eine Veränderung der den Führerscheinen zugeordneten Gewichtsklassen mit sich gebracht. Der dem alten Führerschein der Klasse 3 ent­sprechende neue Führerschein der Klasse B berechtigt nur noch zum Führen von Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen statt bisher 7,5 Tonnen. Der neue Führerschein der Klasse C1 deckt Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ab. Für Kraftfahrzeuge mit höherem Gewicht als 7,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C erforderlich. Diese neue Klasseneinteilung stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungs­dienste sowie die technischen Hilfsdienste vor große Probleme, weil die im Fuhrpark vorhandenen Kraftfahrzeuge auf Grund technischer Neuerungen ganz überwiegend ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren, insbesondere im ländlichen Raum, sowie der technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste zu erhalten, bedarf es einer auf diese Bereiche beschränkten Sonderregelung. Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Neufassung) vom 20. Dezember 2006 ermöglicht den Mitgliedstaaten, Fahrzeuge, die von den Streitkräften und dem Katastrophenschutz eingesetzt werden oder deren Kontrolle unterstellt sind, von der Anwendung dieser Richtlinie auszuschließen. Hierunter sind auch Kraftfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste zu verstehen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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