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Magdeburg, den 10.11.2008

(VG MD) Klage auf Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.)

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 004/08 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 004/08 Magdeburg, den 10. November 2008 (VG MD) Klage auf Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 10.11.2008 die auf Gewährung von Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck für das im Rahmen der Bodenreform enteignete Rittergut Schönhausen u. a. gerichtete Klage abgewiesen. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass Otto (II.) von Bismarck allein aufgrund seiner Stellung als Gesandter I. Klasse und damit Stellvertreter des Botschafters an der Deutschen Botschaft in Rom ab dem Jahr 1940 dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet hat. Dies steht der Gewährung von Ausgleichsleistungen entgegen. Die dem Gericht vorliegenden Unterlagen belegten, dass die deutschen diplomatischen Auslandsvertretungen in die Maßnahmen der Judenverfolgung eingebunden waren. Im Lichte der insoweit vom Gericht angenommenen Indizwirkung müssen u. a. auch die Vorsprachen Bismarcks bei der damaligen italienischen Regierung gesehen werden. Aufgrund der hohen Indizwirkung seines Amtes wurden vom Gericht die von ihm seinerzeit inoffiziell geäußerten Hinweise zur Verfolgung der Juden nicht als entlastend angesehen. Aus diesem Grunde stehen den Klägern als Rechtsnachfolgern die geltend gemachten Ausgleichsleistungen nicht zu. Das Gericht hat die Revision gegen das Urteil wegen der Indizwirkung des Amtes zugelassen. Wegen des der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhaltes im Übrigen verweise ich wird auf die Terminsankündigung unter www.justiz.sachsen-anhalt.de/vg-md. Aktenzeichen: 5 A 2/08 MD Uwe Haack (Pressesprecher) Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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