Landesregierung bringt Änderung des Kommunalverfassungsrechtes in den Landtag ein
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 290/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 290/08 Magdeburg, den 12. November 2008 Landesregierung bringt Änderung des Kommunalverfassungsrechtes in den Landtag ein Mindeststärke für kommunale Fraktionen soll angehoben werden Am Freitag bringt die Landesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechtes in den Landtag ein. ¿Das ist ein wichtiges Vorhaben, um die Arbeitsfähigkeit der Kommunen zu verbessern¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) heute vorab. Wesentliche Punkte des Gesetzes sind: ¿ In Stadträten mit mindestens 50 Mitgliedern und in Kreistagen muss eine Fraktion künftig aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit größerer Vertretungen zu verbessern, um eine gestraffte und konzentrierte Arbeit auch in größeren Vertretungen zu ermöglichen. Damit kann einer zu großen Zahl kleiner Fraktionen und damit der Zersplitterung größerer Vertretungskörperschaften, durch die Entscheidungs- und Koordinierungswege erschwert werden können, künftig besser entgegengesteuert werden. Hövelmann: ¿Wir kommen damit auch den Vorstellungen der kommunalen Spitzenverbände entgegen.¿ ¿ Ein weiterer Eckpunkt ist das von der kommunalen Ebene geforderte Wahlrecht für Zweckverbände und Eigenbetriebe zwischen den doppischen Vorschriften der Gemeindeordnung und den Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe. ¿Durch das Wahlrecht schaffen wir eine praxisnahe Lösung, die vor Ort gebraucht wird¿, so der Innenminister. ¿ Außerdem werden die Bestimmungen zur Kreisumlage ergänzt, um sowohl den Haushaltskonsolidierungsbemühungen des kreisangehörigen Raums als auch denen der Landkreise Rechnung zu tragen. Hövelmann: ¿Genehmigungspflichtige Erhöhungen der Kreisumlage sind künftig nur noch zulässig, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Konsolidierung der Kreisfinanzen ausgeschöpft sind.¿ ¿ Eine weitere grundlegende Änderung erfolgt hinsichtlich der Zuständigkeiten für die überörtliche Prüfung der Zweckverbände. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Konzentration der überörtlichen Prüfungszuständigkeiten für die Zweckverbände auf den Landesrechnungshof dient der Verbesserung der Effektivität der überörtlichen Prüfung. Hövelmann: ¿ Es kann nur unser aller Ziel sein, künftig Missstände ¿ wie etwa im folgenschweren Fall des AZV Bodeniederung ¿ rechtzeitig aufzeigen und diese schnellstmöglich abstellen zu können.¿ Prüfrechte gegenüber kommunalen Unternehmen sollten dem Landesrechnungshof dagegen nicht eingeräumt werden, unterstrich der Minister. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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