Landtag entscheidet über geändertes Finanzausgleichgesetz
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 292/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 292/08 Magdeburg, den 13. November 2008 Landtag entscheidet über geändertes Finanzausgleichgesetz Sperrfrist: 17.30 Uhr Hövelmann: Neue Binnenverteilung zugunsten der Ober- und Mittelzentren Der Landtag entscheidet in seiner heutigen Sitzung abschließend über den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes. In der Debatte erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): Die Landesregierung hat im letzten Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze im Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet neben einigen redaktionellen Anpassungen Änderungen bei der Binnenverteilung der allgemeinen Zuweisungen und der Steuerkraftberechnung. Ursächlich für die Änderung der Binnenverteilung ist der Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Dessau mit der kreisangehörigen Stadt Roßlau. Denn nach der geltenden Rechtslage bleibt der prozentuale Anteil der drei kommunalen Gruppen an den allgemeinen Zuweisungen unverändert, obwohl durch den Zusammenschluss mehr als 13.000 Einwohner von der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden hin zu der Gruppe der kreisfreien Städte verschoben wurden. Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung der Binnenverteilung um einen Prozentpunkt zu Gunsten der kreisfreien Städte und zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden vor. Dieser eine Prozentpunkt entspricht rechnerisch der Einwohnerzahl Roßlaus und macht etwa 13 Millionen Euro bei den allgemeinen Zuweisungen aus, die - entgegen anderer Annahmen - zum weit überwiegenden Teil auch der Stadt Dessau-Roßlau zufließen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine stärkere Gewichtung der Mittelzentren vor, so wie es in der Koalitionsvereinbarung geregelt ist. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hätte eigentlich bereits 2008 in Kraft treten sollen. Da dies aber nicht möglich war, haben die Landesregierung und der Landtag in gemeinsamer Verantwortung den kreisfreien Städten im Haushaltsjahr 2008 einmalig Mittel in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Betrag wird den kreisfreien Städten im Verhältnis der ihnen zufließenden allgemeinen Zuweisungen in vierteljährlichen Raten überwiesen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt zusätzlich zur Finanzausgleichsmasse. Folglich haben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden keine Minderung ihrer Zuweisungen erfahren, und auch die Landkreise partizipieren daran im Rahmen der Kreisumlage. In einem zweiten Schritt wollen wir mit der geplanten ¿großen¿ FAG-Novelle im kommenden Jahr eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung der Städte und Gemeinden erreichen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll 2009 abgeschlossen werden, damit die Änderungen zu Beginn des Jahres 2010 in Kraft treten können. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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