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Magdeburg, den 17.11.2008

Erfolgreicher Start für erste "Schülerrichter"

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 079/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 079/08 Magdeburg, den 17. November 2008 Erfolgreicher Start für erste "Schülerrichter" Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat den Start des auf drei Jahre angelegten Modellprojekts ¿Schülergremien¿ als erfolgreich bewertet. Nach den guten Erfahrungen in Halberstadt wird das Team der Gremiumsmitglieder nun mit Schülerinnen und Schülern aus Thale, Quedlinburg und Umgebung erweitert. Kolb: ¿Die Schülergremien arbeiten sehr gewissenhaft und erreichen, dass sich die Täter mit ihrem Verhalten auseinandersetzen. Sie leisten damit einen Beitrag im Kampf gegen Jugendkriminalität.¿ Vorbild für diese kriminalpädagogischen Gremien im Harz sind ¿Schülerrichter¿ und ¿Kriminalpädagogische Schülerprojekte¿ anderer Bundesländer. Kolb: ¿14 Jugendliche zwischen 16 und 19 Jahren arbeiten bisher mit, elf weitere werden jetzt ausgebildet.¿ Die ¿Schülergremien¿ sind in das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingebunden. Geschulte Jugendliche reden mit jungen Beschuldigten über deren Taten und legen in der Regel eine Sanktion fest. Voraussetzung ist, dass der Beschuldigte und seine Erziehungsberechtigten einverstanden sind. 15 Verfahren wurden in Halberstadt seit Mai abgeschlossen, drei sind aktuell in Bearbeitung. Projektleiterin Evelyn Zinke vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz erklärt hierzu:  Bei Verhängung der Sanktion soll möglichst ein Zusammenhang zur Tat hergestellt werden. So sei ein Diebstahl von Süßwaren in einem Einkaufsmarkt vom Schülergremium mit der Verpflichtung sanktioniert worden, für eine Veranstaltung bei Händlern um Süßigkeiten-Spenden zu bitten. Zinke: ¿Bisher wurden alle verhängten Sanktionen auch erfüllt.¿ In den derzeitigen Gremien arbeiten Schülerinnen und Schüler aus Halberstadt und Umgebung. In den neu hinzukommenden Gremien sollen Schülerinnen und Schüler aus Thale, Quedlinburg und dortigem Umland eingesetzt werden. Die Fälle werden den Gremien wie bisher durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg-Zweigstelle Halberstadt aus deren Zuständigkeitsbereich zugewiesen. Hintergrund: Die Schülergremien sind im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren angesiedelt. Hier eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass in bestimmten Fällen ein Verfahren ohne Anklage und Gerichtsentscheidung beendet werden kann. Für jugendliche Straftäter kommt dabei die Verhängung anderer erzieherischer Maßnahmen in Betracht. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, welche Fälle für ein Verfahren vor dem Schülergremium geeignet sind. Der in Betracht kommende Deliktskatalog umfasst zum Beispiel Ladendiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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