Hövelmann: Sachsen-Anhalt setzt Föderalismusreform im öffentlichen Dienstrecht um
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 296/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 296/08 Magdeburg, den 18. November 2008 Hövelmann: Sachsen-Anhalt setzt Föderalismusreform im öffentlichen Dienstrecht um Landesregierung gibt Gesetzentwurf zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts zur Anhörung frei Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung in Holzdorf einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts zur Verbändeanhörung frei gegeben. Dazu erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Damit setzt die Landesregierung ein weiteres Reformvorhaben im Interesse einer bürgerfreundlichen, engagierten, kompetenten und zukunftsfähigen Verwaltung um. Sachsen-Anhalt macht erstmals von den durch die Föderalismusreform auf die Länder übertragenen Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts umfassend Gebrauch.¿ Hövelmann nahm wegen der Herbsttagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO nicht an der Kabinettssitzung teil. Das neue Landesbeamtengesetz ersetzt das aus dem Jahre 1991 stammende Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Mittelpunkt steht die Neuordnung des Laufbahnrechts. Ziel dieser Reform des Laufbahnrechts ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes insgesamt zu stärken und angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft hoch qualifiziertes und gut motiviertes Personal gewinnen zu können. Schwerpunkte des Gesetzes sind: · Stärkung des Leistungsprinzips (Vereinheitlichung der Probezeit auf drei Jahre, Erhöhung der Anforderungen an die Bewährung in der Probezeit, Einstellung im ersten Beförderungsamt bei Nachweis geeigneter Berufserfahrung innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes), · Verschlankung und Flexibilisierung der laufbahnrechtlichen Bestimmungen (Reduzierung der Laufbahngruppen, Erhöhung der Durchlässigkeit innerhalb der und zwischen den Laufbahnen), · Berücksichtigung der europaweit vergleichbaren neuen Hochschulabschlüsse (Bachelor, Master) beim Zugang zu den Laufbahnen, · Förderung der Mobilität der Beamten (Anerkennung der bei einem anderen Dienstherrn erworbenen Voraussetzungen, zum Beispiel bei einem Wechsel von einem Land zum anderen), · Erleichterung des Wechsels aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst (Anrechnung hauptberuflicher Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit). Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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