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Magdeburg, den 18.11.2008

Hövelmann: Sachsen-Anhalt setzt Föderalismusreform im öffentlichen Dienstrecht um

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 296/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 296/08 Magdeburg, den 18. November 2008 Hövelmann: Sachsen-Anhalt setzt Föderalismusreform im öffentlichen Dienstrecht um Landesregierung gibt Gesetzentwurf zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts zur Anhörung frei Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung in Holzdorf einen Gesetzentwurf zur Neuord­nung des Landesbeamtenrechts zur Verbändeanhörung frei gegeben. Dazu erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Damit setzt die Landesregierung ein weiteres Reformvorhaben im Interesse einer bürgerfreundlichen, engagierten, kompeten­ten und zukunftsfähigen Verwaltung um. Sachsen-Anhalt macht erstmals von den durch die Föderalismusreform auf die Länder übertragenen Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts umfassend Gebrauch.¿ Hövelmann nahm wegen der Herbsttagung der Parlamentarischen Ver­sammlung der NATO nicht an der Kabinettssitzung teil. Das neue Landesbeamtengesetz ersetzt das aus dem Jahre 1991 stammende Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Mittelpunkt steht die Neuordnung des Laufbahnrechts. Ziel dieser Reform des Laufbahnrechts ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes insgesamt zu stärken und angesichts der demogra­fischen Entwicklung auch in Zukunft hoch qualifiziertes und gut motiviertes Personal gewinnen zu können. Schwerpunkte des Gesetzes sind: · Stärkung des Leistungsprinzips (Vereinheitlichung der Probezeit auf drei Jahre, Erhöhung der Anforderungen an die Bewährung in der Probezeit, Einstellung im ersten Beför­derungsamt bei Nachweis geeigneter Berufserfahrung innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes), · Verschlankung und Flexibilisierung der laufbahnrechtlichen Bestimmungen (Reduzierung der Laufbahngruppen, Erhöhung der Durchlässigkeit innerhalb der und zwischen den Laufbahnen), · Berücksichtigung der europaweit vergleichbaren neuen Hochschulabschlüsse (Bachelor, Master) beim Zugang zu den Laufbahnen, · Förderung der Mobilität der Beamten (Anerkennung der bei einem anderen Dienstherrn erworbenen Voraussetzungen, zum Beispiel bei einem Wechsel von einem Land zum anderen), · Erleichterung des Wechsels aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst (Anrechnung hauptberuflicher Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit). Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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