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Naumburg (Saale), den 19.11.2008

(OLG NMB) Räumungsklage im Hundertwasserhaus Magdeburg

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 010/08 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 010/08 Naumburg, den 28. Oktober 2008 (OLG NMB) Räumungsklage im Hundertwasserhaus Magdeburg Aktenzeichen: 9 U 39/08 Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgericht Naumburg hat heute im Verfahren über die Räumung des Ladenlokals im Hundertwasserhaus in Magdeburg die Berufung des Beklagten zurückgewiesen und das Räumungsurteil des Landgerichts Magdeburg bestätigt.  Das Mietverhältnis sei wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten worden. Der Mieter sei hier auch ohne Nachfrage der Vermieterin verpflichtet gewesen, vor Vertragsschluss seine Absicht zu offenbaren, in dem Ladenlokal überwiegend Waren der Marke ¿Thor Steinar¿ verkaufen zu wollen. Dieser Umstand sei für die Vermieterin u.a. wegen des Charakters des Mietobjektes als Touristenattraktion in Innenstadtlage erkennbar von ausschlaggebender Bedeutung gewesen. Die Marke ¿Thor Steinar¿ sei schon vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund von Medienberichten in breiten Teilen der Öffentlichkeit mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht worden, was der Mieter gewusst habe. Wegen der zu erwartenden erheblichen Unannehmlichkeiten für die Vermieterin, wenn das vom Mieter angebotene Warensortiment und die Käufer in Zusammenhang mit der rechtsextremen Szene gebracht werden, habe die Pflicht zur Offenbarung bestanden. In dem Verschweigen der Absicht, derartige Waren anzubieten, liege eine arglistige Täuschung. Die Revision ist zugelassen worden. gez. Wolter, Pressesprecherin Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

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