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Magdeburg, den 20.11.2008

Kolb: "Gesetzgeber muss handeln"

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 83/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 83/08 Magdeburg, den 20. November 2008 Kolb: "Gesetzgeber muss handeln" Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat Gesetzesänderungen zur Prozesskostenhilfe noch in dieser Legislaturperiode angemahnt. ¿Dem dringenden Anliegen der Länder, die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe dauerhaft zu begrenzen, muss Rechnung getragen werden¿, sagte Kolb am Rande der Justizministerkonferenz in Berlin. Ihre Forderung: ¿Wer Raten zahlen kann, soll Prozesskostenhilfe nur als Darlehen und nicht als verlorenen Zuschuss erhalten.¿ Die Prozesskostenhilfe gewährleistet in allen Gerichtsbarkeiten den Zugang der Bürger zum Recht. Wer Anwaltskosten und Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, erhält staatliche Hilfen, die er gegebenenfalls in Raten zurückzahlen muss. Die Kosten dafür trägt die Landeskasse. Insbesondere bundesgesetzliche Weichenstellungen hätten dazu geführt, dass sich die Verfahrensauslagen, innerhalb von gut zehn Jahren fast verdreifacht hätten, sagte Kolb. In Sachsen-Anhalt seien die sogenannten Verfahrensauslagen (Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Betreuungskosten) von 29,3 Millionen Euro im Jahr 1996 auf 84,2 Millionen Euro im Jahr 2007 angewachsen. Hintergrund: Die Länder hatten einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der insbesondere vorsieht, die Eigenbeteiligung gut- und normal verdienender Parteien an den Prozesskosten angemessen zu erhöhen. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig im Regelfall nur noch als Darlehen erhalten, das zumindest teilweise zurückzuzahlen ist. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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