Gemeinsames Justizprüfungsamt mit Thüringen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 601/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 601/08 Magdeburg, den 25. November 2008 Gemeinsames Justizprüfungsamt mit Thüringen Sachsen-Anhalt und Thüringen prüfen die Zusammenlegung ihrer Justizprüfungsämter. Darüber hat heute Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb das Kabinett informiert. ¿Ziel ist, effektivere Strukturen zu schaffen¿, so Kolb in Magdeburg. Man stehe am Beginn eines mehrjährigen Prozesses. Eine entsprechende Arbeitsgruppe sei eingesetzt und prüfe, wie und wann eine Fusion realisiert werden kann. In einem ersten Schritt soll versucht werden, die Prüfungsbestimmungen der beiden Länder zu vereinheitlichen. Gelingt dies, wird anschließend der Entwurf eines einheitlichen Juristenausbildungsgesetzes und einer einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorbereitet. Kolb: ¿Im Jahr 2010 könnte das in einen Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen juristischen Prüfungsamtes der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen münden.¿ Start des gemeinsamen Prüfungsamtes könne aus jetziger Sicht im Jahr 2012 sein. Hintergrund: Sachsen-Anhalts Landesjustizprüfungsamt gehört organisatorisch zum Ministerium der Justiz und ist insbesondere zuständig für die Organisation und Durchführung der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung, des staatlichen Teils der ¿neuen¿ ersten juristischen Prüfung sowie für übergeordnete Fragen der Juristenausbildung in Studium und Referendariat. Im Jahr 2008 wurden in Sachsen-Anhalt 177 Kandidaten zur ersten juristischen Prüfung zugelassen. 92 Referendarinnen und Referendare traten zur zweiten juristischen Staatsprüfung an. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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