Ergebnis des Fachgesprächs zum Feiertagsgesetz
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 312/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 312/08 Magdeburg, den 26. November 2008 Ergebnis des Fachgesprächs zum Feiertagsgesetz Zum Abschluss eines Fachgesprächs zum Feiertagsgesetz am heutigen Dienstag in Magdeburg hielt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) folgende Punkte als Ergebnis fest: · ¿Die von den Veranstaltern von Kleintierschauen vorgebrachte Kritik an der generellen Untersagung dieser Schauen an stillen Tagen ab 2009 kann ich nachvollziehen, der entsprechende Erlass wird deshalb aufgehoben. Es wird jedoch keinen neuen pauschalen Erlass nur für eine Interessengruppe geben. · Die Frage, welche Veranstaltung dem Charakter stiller Tage entspricht und welche nicht, ist entsprechend der geltenden Gesetzeslage konsequent vor Ort zu entscheiden. · Das Innenministerium wird einen Erlass als Handreichung für die Kommunen erarbeiten, um ihnen Kriterien an die Hand zu geben, welche Veranstaltungen den Ausnahmetatbeständen des Feiertagsgesetzes (Kunst, Wissenschaft, Volksbildung) genügen.¿ Hintergrund: Das sachsen-anhaltische Feiertagsgesetz untersagt an den besonders geschützten ¿stillen Tagen¿ (Karfreitag, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag und Heiligabend) alle öffentlichen Veranstaltungen, die nicht der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen. Kleintierschauen waren durch eine Pauschalregelung bislang erlaubt. Zu dem Gespräch waren Vertreter der Kirchen, des Städte- und Gemeindebundes, des Landessportbundes, der Industrie- und Handelskammern, des Hotel- und Gaststättenverbandes, der Geflügel- und der Kaninchenzüchter, von Theater, Zirkus und Kabarett, der Landtagsfraktionen und der beteiligten Ministerien ins Innenministerium gekommen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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