: 635
Magdeburg, den 09.12.2008

Innenminister Hövelmann: ?Demokratiefeindliche Inhalte haben in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen nichts zu suchen? / Landesregierung empfiehlt Sperrung des Zugangs zu rechtsextremen Internetseiten

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 635/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 635/08 Magdeburg, den 9. Dezember 2008 Innenminister Hövelmann: ¿Demokratiefeindliche Inhalte haben in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen nichts zu suchen¿ / Landesregierung empfiehlt Sperrung des Zugangs zu rechtsextremen Internetseiten Die Landesregierung empfiehlt Schulen, Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen, bei den von ihnen zur Verfügung gestellten Internetzugängen die Zugriffsmöglichkeit auf Webseiten mit rechtsextremistischen Inhalten zu sperren. Das ist eine der wesentlichen Handlungsempfehlungen, die in der heutigen Kabinettssitzung als Ergebnis des 21. Berichts zum Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt ausgesprochen wurden. Innenminister Holger Hövelmann legte seinen Ministerkollegen eine Liste von aktuell 231 Internetseiten vor, die zur Sperrung empfohlen werden. Die Liste soll laufend fortgeschrieben werden. ¿Vom Staat bereit gestellte oder geförderte PCs sind nicht dazu da, strafbare, demokratiefeindliche oder rassistische Inhalte zu verbreiten¿, unterstrich der Minister. Neben der Aufklärung von Kindern und Jugendlichen und der Erziehung zu einem verantwortlichen Umgang mit dem Internet sei deshalb auch die technische Sperrung eine sinnvolle und notwendige Maßnahme. Ein Beispiel, das zeigt, wie praxisrelevant das Thema ist, wurde erst kürzlich bekannt: In einer Wittenberger Sekundarschule, in der Schüler zwei Computerkabinette mit Interzugang nutzen können, wurden auf dem Speicherbereich eines Schülers mehrere Dateien mit vermutlich volksverhetzendem Inhalt festgestellt. Hövelmann: ¿Für Rechtsextremisten ist das Internet eine bedeutende Plattform, um ihre Ideologie zu verbreiten sowie Anhänger und neue Sympathisanten zu mobilisieren und zu werben.¿ Insbesondere im Bereich des Neonazismus und der subkulturell geprägten Skinheadszene gibt es eine hohe Fluktuation der Homepages. Im Jahr 2007 wurden über 250 neue rechtsextremistische Internetpräsenzen festgestellt, eine annähernd gleich große Anzahl verschwand aus dem Netz. Rechtsextremistisches Gedankengut kann im Internet weitgehend risikolos und bei Bedarf anonym verbreitet werden. Dies gilt vor allem für rechtsextremistische Propaganda mit zum Teil nach deutschem Recht strafbaren Inhalten, die vornehmlich von ausländischen Szeneprovidern angeboten wird. Viele der deutschen Webseiten werden über Anbieter in den Vereinigten Staaten bereitgestellt, denn dort sind rechtsextremistische, antisemitische und rassistische Inhalte - im Gegensatz zu Deutschland - nicht strafbar. Zudem stellt das Internet für diesen Personenkreis ein wichtiges Medium der Kommunikation und gegenseitigen Verlinkung dar. Daher haben für den Zusammenhalt der Szene Diskussionsforen und Chatrooms einen großen Stellenwert. Der Innenminister wies auf die besondere Gefährdung von Kindern und Jugendlichen hin: ¿Für sie hat das Internet zu einer neuen Kultur der Kommunikation und Informationsgewinnung geführt. Neben Familie, Freundeskreis und Schule werden Wertvorstellungen und Verhaltensweisen von jungen Menschen mittlerweile auch im Netz beeinflusst. Und Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrer können oftmals mit den neuen Technologien nicht oder nicht ausreichend Schritt halten, um wirksam den richtigen Umgang zu vermitteln und Medienkompetenz aufzubauen.¿ Eine Abfrage in Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen hat gezeigt, dass ein Bedarf an Information und Hilfe bei Lehrern und Erziehern besteht. Das Kabinett beauftragte deshalb heute Innen- Kultus- und Sozialministerium mit der Aufgabe, für das pädagogische Personal in Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen eine Handlungsempfehlung zu entwickeln, die das Aufrufen von Internetseiten mit rechtsextremen Inhalten oder Verlinkungen unterbinden soll. Teil der Handlungsempfehlung werden auch die entsprechenden technischen Hinweise sein. ¿Ich weiß, dass Kinder und Jugendliche auch zu Hause, über ihre Handys und in öffentlichen Internet-Cafés die Möglichkeit haben, Internetseiten mit rechtsextremistischen Inhalten oder Verlinkungen aufzurufen. Aber in Schulen und Jugendfreizeiteinrichtung darf der Nutzung solcher Internetseiten nicht auch noch Vorschub geleistet werden¿, stellte Hövelmann fest. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung