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Magdeburg, den 10.12.2008

164.900 Euro Liquiditätshilfe an Stadt Loburg

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 330/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 330/08 Magdeburg, den 10. Dezember 2008 164.900 Euro Liquiditätshilfe an Stadt Loburg Der Stadt Loburg (Landkreis Jerichower Land) wurde vom Innenministerium eine Liquiditätshilfe in Höhe von 164.900 Euro bewilligt. Loburg hat sich in den vorangegangenen Jahren intensiv um die Konsolidierung des eigenen Haushaltes bemüht und vor diesem Hintergrund den freiwilligen Zusammenschluss mit der Stadt Möckern zum 1. Januar des kommenden Jahres be­schlossen. Mit dieser finanziellen Zuwendung wird der Stadt ermöglicht, bestehende Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken. Bereits in der vergangenen Woche hatte Möckern für die anstehende Eingliederung Loburgs die von Innenminister Hövelmann schon im März zugesagte Unterstützung in Form einer nichtinvestiven Zuweisung in Höhe von 3 Millionen Euro bewilligt bekommen. Mit diesem Betrag soll die künftige Einheitsgemeinde durch die Reduzierung der von Loburg zu übernehmenden Verschuldung in ihrer Verwaltungs- und Leistungskraft gestärkt werden. Hintergrund Liquiditätshilfe Ist eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder steht unmittelbar bevor, kann in begründeten Einzelfällen ein angemessener Abschlag, eine sog. Liquiditätshilfe, gezahlt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des genehmigten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu leisten. Im Gegensatz zur Finanzausgleichsumlage sind Liquiditätshilfen grundsätzlich rück­zahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungs­betrag angerechnet. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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