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Magdeburg, den 11.12.2008

Erklärung der Landesregierung zum Ausgang des Strafverfahrens zum Tode von Oury Jallow

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 642/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 642/08 Magdeburg, den 11. Dezember 2008 Erklärung der Landesregierung zum Ausgang des Strafverfahrens zum Tode von Oury Jallow Nach dem erstinstanzlichen Urteil zum Tode des 23-jährigen Asylbewerbers Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in einer Zelle des Polizeireviers Dessau hält es die Landesregierung für notwendig, vor Ihnen und der Öffentlichkeit unseres Landes dazu eine Stellungnahme abzugeben. Der nicht natürliche Tod einer in staatlichem Gewahrsam befindlichen Person hat uns nachhaltig betroffen gemacht. Der Vorgang beschämt uns alle. Landtag und Landesregierung haben bereits am 3. März 2005 im Landtag diesen Vorgang debattiert. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, welche Überprüfungen vom zuständigen Ministerium veranlasst werden. Wir sind davon ausgegangen, dass die sehr umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen eine lückenlose Aufklärung ermöglichen würden. Es sollte geklärt werden, ob die vor Ort handelnden Personen geltende Vorschriften sorgfältig beachtet und situations- und fristgerecht entschieden und gehandelt haben. Diese lückenlose Aufklärung war offenbar nicht möglich. Die Landesregierung erwartet von ihren Beamten wie auch von allen anderen Mitarbeitern, dass sie zur Wahrheitsfindung beitragen und helfen, Schaden vom Land Sachsen-Anhalt abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft wird in eigener Zuständigkeit prüfen, ob sie Revision einlegt und ob sie ein Verfahren wegen eventueller uneidlicher Falschaussagen eröffnet. Unabhängig davon hat das zuständige Ministerium des Innern eine Reihe von Maßnahmen veranlasst, die eine Wiederholung dieser Ereignisse ausschließen. - Die vorgesetzten Polizeibeamten, vom Dienstgruppenleiter bis zum Revierleiter, haben kritischer zu überprüfen, ob eine Ingewahrsamnahme rechtmäßig ist oder ob Ablehnungsgründe vorliegen. - Hilflose Personen, die medizinischer Betreuung bedürfen, dürfen nicht in Polizeigewahrsam genommen werden. - Die Zusammenarbeit mit Ärzten zur Feststellung der Gewahrsamfähigkeit wurde auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt. - Die Pflichten zur Durchsuchung der Gewahrsamzellen und zur Dokumentation dieser Durchsuchung wurden deutlich ausgeweitet. - Mit der Videoüberwachung der Flure vor den Gewahrsamzellen wurde zusätzlich zu den Brandmeldesystemen ein weiteres Warnsystem geschaffen. Die damals dort tätigen Mitarbeiter sind auf andere Arbeitsplätze umgesetzt worden. Es hat einen völligen Personalwechsel gegeben. Die bereits eröffneten Disziplinarverfahren werden nach Rechtskraft des Gerichtsurteils fortgesetzt. Die Landesregierung kann das Unverständnis der Angehörigen und Freunde des Verstorbenen über die noch nicht endgültig aufgeklärten Vorgänge nachvollziehen. Wir bitten aber auch sie um Verständnis dafür, dass die Wahrheitsfindung und die Rechtsprechung nur nach den Regeln unseres Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen können. Der Vorgang und seine öffentliche Diskussion belasten uns alle in Sachsen-Anhalt. Deshalb sind wir gemeinsam daran interessiert, diesen Vorgang vollständig aufzuklären. Unabhängig von den genannten Ereignissen sieht die Landesregierung in der Stärkung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Polizei und innerhalb unserer Gesellschaft und damit auch in dem Abbau von Fremdenfeindlichkeit eine fortbestehende Aufgabe und Verpflichtung. Wir sind allen dankbar, die sich bereit erklären, in unserem ¿Netzwerk für Demokratie und Toleranz¿ mitzuarbeiten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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