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Magdeburg, den 11.12.2008

Minister Hövelmann in der Landtagsdebatte zum Hundegesetz: Gesetz dient dem Schutz der Schwächsten in der Gemeinschaft

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 332/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 332/08 Magdeburg, den 11. Dezember 2008 Minister Hövelmann in der Landtagsdebatte zum Hundegesetz: Gesetz dient dem Schutz der Schwächsten in der Gemeinschaft In der heutigen Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Persönlich bin ich wirklich froh, heute feststellen zu können, dass ich wenigstens einen guten Vorsatz für 2008 noch erfüllen konnte ¿ nämlich meinen Beitrag dazu geleistet zu haben, die Verabschiedung eines sogenannten ,Kampfhundegesetzes` 2008 im Landtag erleben zu dürfen. Kaum ein Gesetzgebungsverfahren hat eine längere Ge­schichte als dieses, nicht einmal der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften: Bereits im Oktober des Jahres 2006 hatte ich Ihnen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vorgestellt. Dieser Entwurf zielte darauf ab, die sich aus dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden umfangreichen Befugnisse der Sicher­heitsbehörden zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren durch eine landesgesetzliche Regelung zu ergänzen, die es ermöglichen sollte, nicht erst bei Vorliegen einer konkreten Gefahr tätig zu werden, sondern bereits im Vorfeld der Gefahr. Aber der Gedanke der Gefahrenvorsorge vor gefährlichen Hunden war nicht erst 2006 zum ersten Mal Gegenstand von Regierungshandeln: Den Gedanken der Gefahrenvorsorge hatte mein Amtsvorgänger Dr. Püchel vielmehr schon im Jahr 2000 mit der auf einer Rasseliste beruhenden Gefahrenabwehr­verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden aufgegriffen. Leider fehlte dieser und der Folgeverordnung aus dem Jahr 2002, deren Regelungen sich in der Verwaltungspraxis bewährt hatten, eine nach Auffassung der Rechtsprechung ausreichende gesetzliche Ermächtigung, die mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Jahre 2006 geschaffen werden sollte. Heute beraten wir nun den Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren auf Grundlage eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen. Der ordnungspolitische Ansatz des vorliegenden Gesetzentwurfes, dass Hunde bestimmter Rassen nur dann gehalten werden dürfen, wenn sie einen Wesenstest bestanden haben, haftpflichtversichert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind und die Haltung von wesensgetesteten sogenannten Vorfallshunden nur erlaubt ist,  wenn der Halter dafür persönlich geeignet und zuverlässig erscheint sowie über die notwendige Sachkunde verfügt, wurde von dem von der Landeregierung vorgelegten Gesetzentwurf auch verfolgt. Daher wird der nun vorliegende Gesetzentwurf dem von mir primär verfolgten Ziel gerecht ¿ der Vorsorge vor und der Verhinderung von gefährlichen Beißattacken, denen oftmals die schwächsten Mitglieder unserer Gemeinschaft zum Opfer fallen, die Kinder. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz eine gesetzliche Pflichtversicherung und eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde und trifft damit im Ländervergleich weitgehen­de Regelungen. Hinzu kommt die Regelung, die gefährlichen Hunde und die Hunde­halter, die durch verantwortungslose Hundehaltung behördlich in Erscheinung getreten sind, in einem zentralen Register zu erfassen. Der Gesetzentwurf greift damit weiter als der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung.  Aber wir können mit Fug und Recht behaupten, dass dieser Gesetzentwurf wohl abgewogen wurde. Denn auf dem langen Weg zu einem sachsen-anhaltischen Hundegesetz in zwei öffentlichen Anhörungen und in vielen Ausschusssitzungen sind die Vor- und Nachteile sowie Wirkungen einzelner Regelungen des heute vorliegenden Gesetz­entwurfes über das Maß des Üblichen hinaus umfassend beleuchtet und die Vor- und Nachteile der einzelnen Regelungen mithin mehr als hinreichend abgewogen worden. Eine Kritik, der Gesetzgeber wisse nicht, was er tue, würde in diesem Falle noch mehr Fehl gehen als in allen anderen Fällen. Ich bitte auch zu bedenken, dass allein der Umstand, als einziges Bundesland über keine solche landesrechtliche Regelung zu verfügen, eine nicht zu unterschätzende negative Signalwirkung auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts und die Motivation der Vollzugsbeamten der kommunalen Sicherheitsbehörden ausübt. Auch wenn für mein Ressort das Zeitkontingent für die Erarbeitung und den Erlass der für die sachgerechte Ausführung des Gesetzes noch erforderlicher Rechtsver­ordnungen, die Anerkennung von Wesenstests anderer Bundesländer und Staaten und die Anerkennung von Sachverständigen zur Durchführung der Wesenstests äußerst knapp bemessen ist, halte ich es für unverzichtbar, dass das Hundesgesetz nunmehr unverzüglich in Kraft tritt. Daher hoffe ich, dass der Gesetzentwurf der Regierungskoalition in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Inneres heute eine Mehrheit findet und für die unverzügliche Umsetzung das für Tierschutz zuständige Ministerium mit seinem hervorragenden kynologischen Sachverstand die von meinem Haus zu bewältigen­den neuen Aufgaben mit dem notwendigen Elan unterstützt.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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