Pressemeldung des Polizeireviers Salzlandkreis vom 16.12.2008
PRev SLK - Pressemitteilung Nr.: 104/08 PRev SLK - Pressemitteilung Nr.: 104/08 Bernburg, den 16. Dezember 2008 Pressemeldung des Polizeireviers Salzlandkreis vom 16.12.2008 Wildunfall Bernburg, 15.12.2008, 13.16 Uhr Am gestrigen Tag befuhr ein Fahrzeugführer mit seinem Pkw die B 185 aus Richtung Bernburg kommend in Richtung Aschersleben. Ca. 400m nach dem Abzweig Rosengarten überquerte ein Reh die Fahrbahn. Um eine Kollision mit dem Tier zu verhindern, leitete der Fahrer eine Gefahrenbremsung ein. Dadurch verlenkte er sich und stieß in der weiteren Folge gegen einen Laubbaum. Der Fahrer blieb unverletzt. Am Fahrzeug und an dem Baum entstand Sachsschaden. Das Reh setzte unversehrt seinen Weg fort. 3. Kriminalitätsgeschehen Edding- Schmiererei in Schule! Schönebeck, Johannes-R.-Becher-Straße, 15.12.2008, 06.40 Uhr Über das vergangene Wochenende hatten vermutlich Kinder sehr viel Langeweile. Sie beschmierten den gesamten Eingangsbereich der Schule mit Edding-Stiften in den Farben schwarz, blau und lila. Mehrere unterschiedliche Schriftzeichen unter anderem die Buchstaben ¿AB¿ wurden durch die Kids aufgemalt. Vor den Fensterscheiben der Schule machten sie auch nicht Halt und beschmierten diese ebenfalls. ¿Kreativität¿ sollte gefördert werden, aber durchaus auf einem höheren Niveau. Diese Schmierereien stellen eine Sachbeschädigung nach dem § 303 StGB dar und haben nichts mit dem Begriff ¿ KUNST¿ zu tun. Eine Anzeige zur Sache wurde aufgenommen und die Ermittlungen dauern an. Versuchter Einbruch in Staubsauger! Aschersleben, Zollberg, 15.12.2008, 05.50 Uhr Am gestrigen Tag wurde ein versuchter Einbruch in einem Staubsauger einer Tankstelle in Ascherleben gemeldet. Unbekannte Täter versuchten mit einem unbekannten Schneidewerkzeug das Vorhängeschloss des Staubsaugers gewaltsam zu öffnen. Dies misslang ihnen jedoch. Unverrichteter Dinge mussten sie den Tatort verlassen. Erfolgreicher¿¿. Bernburg, Hallesche Landstraße, 15.12.2008, 08.50 Uhr ¿waren über das vergangene Wochenende unbekannte Täter in Bernburg. Sie öffneten ebenfalls gewaltsam die Geldbox des Staubsaugers einer Tankstelle und entwendeten ca. 30,-¿ Bargeld daraus. Einbruch in Garage der Gemeindeverwaltung! Hakeborn, 15.12.2008, 07.05 Uhr Über das vergangene Wochenende drangen gewaltsam unbekannte Täter in eine Garage der Gemeindeverwaltung ein. Aus dieser entwendeten sie eine Motorkettensäge, 3 Sägeketten und einen 20 Liter Benzinkanister. Es entstand hoher Sachschaden. 150 Liter Dieselkraftstoff gestohlen! Egeln, Alte Hakeborner Straße, 15.12.2008, 07.00 Uhr Über das vergangene Wochenende drangen unbekannte Täter auf das Gelände einer Firma in Egeln ein. Dort öffneten sie gewaltsam die Tankdeckel an drei gesichert abgestellten Erdaufbereitungsmaschinen und zapften ca. 150 Liter Dieselkraftstoff daraus ab. Weihnachtsbaumklau! Staßfurt, Löderburger Straße, 15.12.2008, 08.00 Uhr Am vergangenen Wochenende nutzten unbekannte Diebe die Gelegenheit und entwendeten von einer Verkaufsfläche für Weihnachtsbäume 15 Nordmanntannen. Sie schoben die Bauzaunfelder auseinander und luden anschließend für den Transport die Bäume auf. Es entstand ein Schaden von ca. 400,-¿. 1500 Liter Diesel abgezapft! Gerlebogk, Gröbziger Straße, 15.12.2008, 08.40 Uhr In der Nacht von 14.12.2008- 15.12.2008 machten sich unbekannte Diebe auf dem Gelände einer Firma in Gerlebogk zu schaffen. Sie öffneten gewaltsam die Tankstutzen eines Vorratsbehälters und zapften ca. 1500 Liter Dieselkraftstoff ab. Eine Anzeige wurde aufgenommen. Die Ermittlungen dauern an. Zur Mittagszeit¿¿. Bernburg, Ernst-Barlach- Straße, 15.12.2008, 13.35 Uhr ¿¿¿¿.trennte vor dem Wohnhaus eine 72-jährige Dame ihren Hausmüll an den dort befindlichen Containern. Vor ihren Füßen hatte sie einen gelb-braunen Stoffbeutel stehen. Plötzlich kam von hinten eine unbekannte männliche Person und griff sich diesen Stoffbeutel. Geistig gegenwärtig versuchte die Geschädigte dem Dieb hinterher zu laufen in Richtung Hallische Straße. Als ihre Kräfte nachließen, prägte sie sich das Aussehen des Diebes ein und machte folgende Angaben: Personenbeschreibung: Größe: ca. 180 cm Gestalt: sehr schlank Bekleidung: trug einen olivgrünen Parker mit Kapuze, welche über den Kopf gezogen war und eine graufarbene Hose Alter: ca. 20 Jahre alt In der anschließenden Befragung äußerte sie, dass sie um ¿Hilfe¿ gerufen hatte, jedoch keinerlei Reaktion von Anwohner oder Passanten erfuhr. In dem Stoffbeutel befanden sich weitere Zeitungen, die für den Müll bestimmt waren und ca. 23,-¿ Bargeld. Polizei bitte um Hinweise aus der Bevölkerung ! Wer kann Angaben zum Sachverhalt tätigen? Wem ist die gesuchter Person bekannt? Hinweise bitte an : Polizeirevier Salzlandkreis Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: 03471/ 379-0 4. Sonstiges Feuerwehreinsatz in Güsten! Güsten, Ascherslebener Straße, 15.12.2008,17.36 Uhr In den gestrigen Nachmittagstunden wurde über die Rettungsleitstelle eine Explosion in Güsten gemeldet. Als die polizeilichen Einsatzkräfte am Ereignisort eintrafen, war die Feuerwehr mit einem erweiterten Löschzug von 25 Kameraden schon vor Ort. Während der Rundumermittlungen wurde durch Anwohnerbefragungen bekannt, dass es sich vermutlich nicht um eine Explosion handle, sondern um gezündete Feuerwerkskörper. Eine nähere Absuche des Einsatzortes brachte dann Klarheit. Ca. 2-4 m vor dem Eingang des Gebäudes entfernt, wurden Reste eines Feuerwerkskörpers gefunden. Dieser setzte vermutlich die Ursache für die starke Geräusch,- und Rauchentwicklung. + + + + + + Wichtig+ + + + + + + + + +Wichtig + + + + + + + Hinweis von Seiten der Polizei! ¿Feuerwerkskörper¿ "Feuerwerkskörper" gehören zu den pyrotechnischen Gegenständen gem. § 3 (1) Nr. 2 Sprengstoffgesetz. Pyrotechnische Gegenstände werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Klassen eingeteilt. Folgende Gefährdungsklassen sind geregelt: Klasse I ¿ Kleinstfeuerwerk (z.B. Tischfeuerwerk) Klasse II ¿ Kleinfeuerwerk (z.B. Silvesterraketen) Klasse III ¿ Mittelfeuerwerk Klasse IV ¿ Großfeuerwerk T1 und T2 ¿ pyrotechnische Gegenstände zu technischen Zwecken (z.B. Signal- und Rettungsmittel) Die Gefährdungsklasse muss neben dem Zulassungszeichen der Bundesanstal t für Materialforschung und -prüfung ( BAM ) auf den Gegenständen vermerkt sein (z.B. BAM-P II-1269 Klasse II". Ist diese "BAM-Kennzeichnung" nicht vorhanden, handelt es sich offenbar um nicht zugelassene, z.B. aus Polen oder Tschechien eingeführte pyrotechnische Gegenstände. In die Klasse I fallen zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen und ähnliche als ¿harmlos¿ eingestufte Gegenstände. Diese Gegenstände dürfen über das gesamte Jahr vertrieben werden . Für die Abgabe und den Gebrauch bestehen keine Beschränkungen, auch keine Altersauflagen . Allerdings können den Verkäufer bei Schäden auf Grund des Verkaufs an Kinder im Vorschulalter Schadenersatzansprüche treffen. Zur Klasse II gehören die Artikel der handelsüblichen Silvestersortimente wie beispielsweise Silvesterraketen, Böller und Bengalische Lichter . Für diese Klasse werden Abgabe- und Vertriebsbeschränkungen geregelt (§§ 20-24 1. SprengV). Sie dürfen z.B. nur an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft und erlaubnisfrei nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben . Außerhalb dieser Tage ist für das Abbrennen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Weitere Verbote können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. INFO: Für die Gefährdungsklassen III und IV gelten spezielle Regelungen. Diese pyrotechnischen Gegenstände dürfen nur mit Genehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes vertrieben werden. Ebenso sind der Besitz und das Verwenden nur bestimmten Personengruppen (z.B. Berufsfeuerwerker) mit Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes vorbehalten. Durch die strengen Schutz- und Erlaubnisbestimmungen besteht für Unberechtigte kaum die Möglichkeit eines Zugriffs. Aus diesem Grunde wird auf mögliche Verstöße gegen die §§ 21 II, 23 II 1.SprengV und den § 27 I SprengG (Umgang und Verkehr) in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen. Eine weitere Einteilung der pyrotechnischen Erzeugnisse kann entsprechend dem technischen Verwendungszweck erfolgen. Zu dieser Klasse ( Klasse T ) gehören insbesondere Gegenstände, die zur Rettung von Menschen, als Hilfsmittel für Arbeitsvorgänge oder zur Schädlingsbekämpfung bestimmt sind. Diese Klasse ist weiter in die Unterklassen T1 und T2 unterteilt. Zur Klasse T1 gehören z.B. sogenannte Seenotrettungsfackeln und Rauchfackeln. Das Mindestalter für das Überlassen und Verwenden dieser Gegenstände liegt bei 18 Jahren (§ 22 III SprengG). Ein Nachweis über die Verwendung ist nicht gefordert. Zeitliche Beschränkungen für das Abbrennen dieser Gegenstände sind gesetzlich nicht geregelt. Aufgrund der höheren Gefährlichkeit der Klasse T2 werden an den Vertrieb und den Umgang strenge Voraussetzungen geknüpft. Diese sind ähnlich wie die Regelungen der Klassen III und IV. Zu dieser Klasse gehören u.a. Seenotsignalmittel wie Fallschirmraketen, Signal- oder Leinenwurfraketen und größere Signalfackeln. Die Polizei, Dein Freund und Helfer! Schönebeck, 15.12.2008, 18.20 Uhr In den gestrigen Abendstunden wurde eine hilflose Person auf der Fahrbahn in Schönebeck, Wilhelm- Hellge- Straße, gemeldet. Die Polizeibeamten fanden am Ereignisort tatsächlich einen stark angetrunkenen Mann, welcher versuchte allein vom Fußweg aufstehen. Dies gelang ihm jedoch nicht. Um sicher zugehen, dass er sich bei den nächtlichen Temperaturen nicht unterkühlt und unversehrt zu Hause ankommt, entschlossen sich die Kollegen den Mann nach Hause zu verbringen. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - PRev SLK - Pressestelle Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 280 Fax: +49 3471 379 210 Mail: praevention.slk@de.pol.lsa-net.de
Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier SalzlandkreisBereich Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitFranzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de