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Magdeburg, den 17.12.2008

Finanzämter versenden vorübergehend keine Kraftfahrzeugsteuerbescheide für ab dem 5. November 2008 neuzugelassene Pkw

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 045/08 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 045/08 Magdeburg, den 25. November 2008 Finanzämter versenden vorübergehend keine Kraftfahrzeugsteuerbescheide für ab dem 5. November 2008 neuzugelassene Pkw Vom Bundeskabinett wurde im Maßnahmenpaket ¿Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung¿ u. a. beschlossen, in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 neu zugelassene Pkw zeitlich befristet von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien. Die Steuerbefreiung soll für ein Jahr gelten. Für Fahrzeuge, die bereits die Schadstoffnormen Euro-5 oder Euro-6 erfüllen, soll sich die Befreiung auf zwei Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2010 verlängern. Für eine Gewährung der Steuerbefreiung gibt es derzeit jedoch noch keine Rechtsgrundlage. Wie Finanzminister Bullerjahn mitteilte, werden die Finanzämter in Sachsen-Anhalt vorübergehend darauf verzichten, für die von der in Aussicht gestellten Regelung betroffenen Fahrzeughalter/innen Kraftfahrzeugsteuern festzusetzen und zu erheben. ¿Mit dieser Weisung an die Finanzämter im Land wird auf unbürokratischem Wege die Übergangszeit bis zum Abschluss des eingeleiteten Gesetzgebungsverfahrens überbrückt¿, so Bullerjahn weiter. Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen erhalten die betroffen Halterinnen und Halter der Neufahrzeuge Ihren Steuerbescheid mit der befristeten Steuerbefreiung. Das ist bürgerfreundliches Handeln und spart Verwaltungskosten. Es setzt allerdings voraus, dass die beschlossene Steuerbefreiung Gesetzeskraft erlangt. Andernfalls würden die zurückgestellten Steuerbescheide umgehend versandt.¿ Impressum: Ministerium der Finanzen Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

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