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Magdeburg, den 17.12.2008

Pendlerpauschale / Urteil wird in Sachsen-Anhalts Finanzämtern schnell und unbürokratisch umgesetzt

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 047/08 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 047/08 Magdeburg, den 10. Dezember 2008 Pendlerpauschale / Urteil wird in Sachsen-Anhalts Finanzämtern schnell und unbürokratisch umgesetzt ¿Die Finanzämter in Sachsen-Anhalt werden das Urteil zur Pendlerpauschale schnell und unbürokratisch umsetzen¿, kündigte Finanz-Staatssekretär Dr. Sundermann am Mittwoch in Magdeburg an. Dies bedeutet im Einzelnen: Für bereits durchgeführte Einkommensteuerveranlagungen des Jahres 2007 werden die Finanzämter auf der Grundlage der vorliegenden Steuererklärungsdaten von sich aus eine maschinelle Neuberechnung der Einkommensteuer veranlassen. Soweit sich bei der Neuberechnung eine Steuererstattung ergibt, wird automatisch ein geänderter Steuerbescheid versandt. Die Finanzämter können allerdings nur selbständig tätig werden, wenn in der Steuererklärung für 2007 Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht wurden. In den übrigen Fällen müssen betroffene Steuerzahler für eine Neuberechnung diese Daten nun dem Finanzamt mitteilen. Hierzu genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Für das Jahr 2008 wird die Pendlerpauschale bei der Einkommensteuerveranlagung entsprechend der Angaben in der Einkommensteuererklärung automatisch ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent berücksichtigt. Für das Jahr 2009 tragen die Finanzämter auf Antrag ab sofort die ungekürzte Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte ein; sie wirkt sich damit jeden Monat steuermindernd beim Lohnsteuerabzug aus. Impressum: Ministerium der Finanzen Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

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