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Hansestadt Stendal, den 18.12.2008

(LG SDL) Täter des Überfalls von Gerwisch verurteilt

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 032/08 Stendal, den 18. Dezember 2008 (LG SDL) Täter des Überfalls von Gerwisch verurteilt Das Amtsgericht Burg verurteilte zwei junge Männer wegen vorsätzlicher Körperverletzung; hingegen sprach es sie von den Vorwürfen des Landfriedensbruchs und des Verwendens von Kennzeichen verfassungs- widriger Organisationen frei. Gegen einen 25-jährigen Angeklagten wurde eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je ? 10,- verhängt. Ein 22-Jähriger wurde ermahnt, muß sich bei seinem Opfer entschuldigen und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die drei übrigen Angeklagten wurden in vollem Umfang freigesprochen. Das Urteil blieb damit hinter dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zurück, die für vier der Angeklagten Haftstrafen auf Bewährung beantragt hatte. Das Jugendschöffengericht sah es als erwiesen an, daß die verurteilten Angeklagten am 21.10.2006 gegen 23.45 Uhr neben weiteren ca. 10 bis 15 unbekannt gebliebenen, z.T. vermummten Personen das Bürgerhaus in Gerwisch betraten, in dem zu dieser Zeit eine Geburtstagsfeier von ca. 40 ¿ 50 linkspolitisch orientierten Personen stattfand. Dort schlugen sie mit Fäusten auf die Partygäste ein. Die Geschädigten erlitten hierdurch Schwellungen, Platzwunden, eine Gehirnerschütterung, Schnittverletzungen am Unterarm und Handgelenkschmerzen bzw. einen Knorpelabriß an der linken Hand. In dem heute beendeten Verfahren hörte das Gericht unter dem Vorsitz von Richter am Amtsgericht Ernst an 20 Sitzungstagen 33 Zeugen. Eine frühere Hauptverhandlung mußte wegen der Erkrankung eines Schöffen abgebrochen werden. An dem Verfahren nahmen auch drei anwaltlich vertretene Nebenkläger teil. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Tel: (03931) 58 13 14 Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.lsa-net.de

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