Nach Überprüfung der Gaspreise durch die Landeskartellbehörde Ermittlungen gegen 10 Gasversorger wegen Anfangsverdachts auf Preismissbrauch
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 289/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 289/08 Magdeburg, den 18. Dezember 2008 Nach Überprüfung der Gaspreise durch die Landeskartellbehörde Ermittlungen gegen 10 Gasversorger wegen Anfangsverdachts auf Preismissbrauch Die Landeskartellbehörde Sachsen-Anhalt hat gegen 10 der 25 Gasversorgungsunternehmen, die in die Zuständigkeit der Landeskartellbehörde fallen, Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf Preismissbrauch aufgenommen. Die betroffenen Unternehmen wurden Mitte dieser Woche zur Darlegung der Gründe für ihr überdurchschnittlich hohes Preisniveau aufgefordert. Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte dazu: ¿Wir werden unsere kartellrechtlichen Möglichkeiten mit aller Konsequenz ausschöpfen, um nicht nachvollziehbaren Preisentwicklungen entgegenzuwirken.¿ Die derzeit anlaufenden Ermittlungen und die Mitte Januar 2009 beginnenden Erörterungen sind entscheidende Prozesse vor der Eröffnung eines förmlichen Kartellverwaltungsverfahrens gegen die betroffenen Unternehmen. In der jetzigen Phase haben sich die Versorgungsunternehmen vom Vorwurf des Preismissbrauchs zu entlasten ¿ sie haben also nachprüfbar zu belegen, ob ein sachlich gerechtfertigter Grund für die geforderten Preise besteht. Um den Verfahrenserfolg nicht zu gefährden, können der Öffentlichkeit in der jetzigen Anhörungsphase keine weiteren Details preisgegeben werden. Insbesondere können die betroffenen Unternehmen nicht genannt werden. Das ist bundesweite Praxis. Wegen des Anfangsverdacht auf Preismissbrauch hatte die Landeskartellbehörde bereits im Frühjahr 2008 sieben der 25 Versorgungsunternehmen aufgefordert, ihr überdurchschnittlich hohes Preisniveau zu begründen. Bei den sich anschließenden Erörterungsterminen im März 2008 konnten in vier der sieben Verdachtsfälle auf dem Verhandlungsweg Preissenkungen bis zu 12 Prozent durchgesetzt werden. In den anderen drei Fällen hatten die Unternehmen der Landeskartellbehörde falsche Preise angegeben oder die Netzentgelte fehlerhaft berechnet. Nach Korrektur der Zahlen hatte sich der Missbrauchsverdacht nicht bestätigt. Fünf Unternehmen hatten sich zu Preismoratorien bis Herbst bzw. bis Ende 2008 verpflichtet. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de
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