Sachsen-Anhalts Staatsminister Rainer Robra: ?Der neue öffentlich-rechtliche Auftrag für die digitale Medienzukunft fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio hohe Angebotsqualität und verstärktes Kostenbewusstsein?
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 657/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 657/08 Magdeburg, den 18. Dezember 2008 Sachsen-Anhalts Staatsminister Rainer Robra: ¿Der neue öffentlich-rechtliche Auftrag für die digitale Medienzukunft fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio hohe Angebotsqualität und verstärktes Kostenbewusstsein¿ Aus Anlass der heutigen Unterzeichnung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die Regierungschefs der Länder betonte Staatsminister Rainer Robra folgende Eckpunkte: ¿Die Länder setzen mit dem Abschluss des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags den mit der EU-Kommission ausgehandelten Kompromiss vom 24. April 2007 zeitgerecht in nationales Recht um. Die Länder haben Rundfunkanstalten, private Rundfunkveranstalter, Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie weitere Interessengruppen intensiv in die politische Debatte einbezogen. Der transparente Meinungsbildungsprozess erlaubte auch den Landesparlamenten eine rechtzeitige Mitwirkung. Ihnen wird der Staatsvertragsentwurf jetzt zur abschließenden politischen Diskussion mit dem Ziel der Ratifikation bis zum 1. Juni 2009 vorgelegt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkauftrag wird für das digitale Zeitalter angepasst. ARD, ZDF und Deutschlandradio bleiben auf der neuen staatsvertraglichen Grundlage im nationalen Vergleich konkurrenzfähig. Im internationalen Maßstab können sie nach Angebotsumfang und Finanzausstattung unverändert als führend gelten. Die für die Programmkontrolle zuständigen pluralen Rundfunkgremien, die sich aus gesellschaftlich relevanten Gruppen und Organisationen zusammensetzen, werden gestärkt. Besonders bei der Konzeption neuer Telemedienangebote für das Internet erhalten sie mit dem Drei-Stufen-Test ein Prüfinstrument, das sie unabhängig von den jeweiligen Intendanten anzuwenden haben. Auf Initiative Sachsen-Anhalts haben die Länder im Rahmen einer Protokollerklärung hervorgehoben, dass sie von den Gremien insbesondere eine kostenbewusste Prüfung neuer oder veränderter Angebote erwarten. Mit den Vorgaben für die inhaltliche Differenzierung des Telemedienangebots nach sendungsbezogenen und nicht sendungsbezogenen Angeboten sowie Archiven mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten wird der öffentlich-rechtliche Auftrag sachgerecht konkretisiert. Die Rundfunkanstalten werden ihr umfangreiches Telemedienangebot nach diesen Kriterien nutzerfreundlich neu strukturieren. Staatsvertraglich geklärt ist auch, dass kommerzielle Tätigkeiten von Tochtergesellschaften der Rundfunkanstalten zum Schutz privater Wettbewerber nur zu Marktbedingungen erbracht werden dürfen. Die finanzielle Transparenz bei diesen kommerziellen Betätigungen wird erheblich verbessert, insbesondere durch eine Stärkung der Prüfungskompetenzen der Landesrechnungshöfe. Der neue staatvertragliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beruht auf der langfristigen Angebotsstrategie von ARD, ZDF und Deutschlandradio, in der digitalen Welt mit einer Vielzahl von Radio- und Fernsehprogrammen sowie Internetangeboten zu agieren. Dadurch wollen die Rundfunkanstalten möglichst viele gesellschaftliche Gruppen erreichen. Dieses große Medienangebot qualitativ hochwertig zu gestalten und zugleich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Rundfunkgebührenzahler nicht zu überfordern, ist die Herausforderung, der sich die Rundfunkanstalten zu stellen haben.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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