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Magdeburg, den 22.12.2008

Könnern erhält vom Land knapp 3,5 Millionen Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 347/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 347/08 Magdeburg, den 22. Dezember 2008 Könnern erhält vom Land knapp 3,5 Millionen Euro Durch das Innenministerium wurde der Stadt Könnern (Salzlandkreis) eine Liquiditätshilfe in Höhe von 2.625.700 Euro zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit gewährt. Darüber hinaus wurde der Stadt eine Bedarfszuweisung in Höhe von 776.847 Euro zum Ausgleich von Fehlbeträgen des Verwaltungshaushaltes bewilligt. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Stadt Könnern bemüht sich seit 2005 intensiv um eine Konsolidierung und kann bereits für das kommende Jahr wieder den strukturellen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes aufzeigen. Da die Stadt aber trotz vieler Anstrengungen die verbliebenen Fehlbeträge aus eigener Kraft noch nicht decken kann, soll es in Anerkennung dieser intensiven Bemühungen mit der Unterstützung des Landes gelingen, Könnern auf diesem Weg zu unterstützen.¿ Die defizitäre Haushaltslage Könners ist insbesondere aus einem erheblichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen ab 2005 zurückzuführen. Hintergrund Bedarfszuweisung Gemäß § 12 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen. Hintergrund Liquiditätshilfe Ist eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder steht unmittelbar bevor, kann in begründeten Einzelfällen ein angemessener Abschlag, eine sog. Liquiditätshilfe, gezahlt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu leisten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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