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Magdeburg, den 23.12.2008

Landesregierung setzt Rahmen für Zweites Funktionalreformgesetz

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 666/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 666/08 Magdeburg, den 23. Dezember 2008 Landesregierung setzt Rahmen für Zweites Funktionalreformgesetz Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Rahmen für ein Zweites Funktionalreformgesetz beschlossen. Das Innenministerium wird jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf erstellen. Nach erfolgter Behandlung im Landtag soll das Gesetz dann zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Staatsminister Rainer Robra erklärte: "Mit der Beschlussfassung des Kabinetts sind die Weichen für die Einbringung eines Zweiten Funktionalreformgesetzes gestellt. Nach einer ersten Aufgabenübertragung an die Landkreise und kreisfreien Städte vor vier Jahren sollen diese nun weitere Zuständigkeiten vom Land übernehmen. Die Entscheidung ist in der Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- oder Nachteile einer Aufgabenübertragung gefallen". Zusätzlich hat das Kabinett beschlossen, Gremien zur Einbeziehung der Landkreise in die Gestaltung der ländlichen Entwicklung gesetzlich vorzusehen. Diese sollen Prioritäten bei der Gestaltung des ländlichen Raumes und bei der Umsetzung der Förderpolitik im Rahmen von "Regionalbudgets" festlegen. Die Übertragung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sowie der Trägerschaft für das Landesjugendamt auf einen Zweckverband mit kommunaler Beteiligung soll laut Kabinettsbeschluss im Rahmen eines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens außerhalb des Zweiten Funktionalreformgesetzes weiter verfolgt werden. Kommunalisiert werden sollen mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt: weitere Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzverwaltung, Aufgaben der Forsthoheit der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Aufgaben der Handelsklassenüberwachung und nach der Klärschlammverordnung, die Ausbildungsberatung für den Bereich der Land- und Hauswirtschaft, einzelne Aufgaben der Veterinärverwaltung aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales: einzelne Aufgaben des Arbeitsschutzes, Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, einzelne Aufgaben aus dem Bereich Ehrenamt und Jugendhilfe, die Anerkennung ambulanter Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche, die Zulassung von Drogen- und Suchtberatungsstellen aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr: die Genehmigung von Flächennutzungsplänen und anderen Satzungen nach dem Baugesetzbuch (Bauleitplanung), die Anerkennung und Überwachung von Trägern der Mofaausbildung. Die kommunalisierten Aufgaben entsprechen einer Stellenzahl von etwa 110 Vollbeschäftigungseinheiten. Sollte es zu einer Übertragung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sowie der Trägerschaft für das Landesjugendamt auf einen Zweckverband mit kommunaler Beteiligung kommen, wäre hiervon eine Stellenzahl von ca. 100 Vollbeschäftigungseinheiten betroffen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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