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Magdeburg, den 30.12.2008

Sozialministerin Kuppe: Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung verbessern / Land investiert drei Millionen Euro

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 176/08 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 176/08 Magdeburg, den 30. Dezember 2008 Sozialministerin Kuppe: Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung verbessern / Land investiert drei Millionen Euro Sachsen-Anhalt startet gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar ein neues Programm zur besseren Integration von  behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt. Das Sozialministerium investiert dafür bis Ende 2011 drei Millionen Euro. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: ¿Unser Ziel ist, dass mehr Menschen mit Behinderung außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt erhalten. Außerdem sollen arbeitslose junge Schwerbehinderte unter 25 Jahren unterstützt werden. Das sind zwei wichtige Bausteine zur Chancengleichheit der Menschen mit Behinderungen.¿   Dr. Simone Simon, Geschäftsführerin der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, ergänzte: ¿Wir bringen Menschen und Arbeit zusammen. Die Vermittlung von schwerbehinderten Jugendlichen und behinderten Menschen bereitet uns große Probleme. Ich freue mich, dass wir in Sachsen-Anhalt für diese Personen mit dem neuen Programm einen großen Schritt in die richtige Richtung auf dem schwierigen Weg in den Arbeitsmarkt geschaffen haben.¿ Laut der Vereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, eine Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus Sachsen-Anhalt einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Eingliederungszuschüsse der Arbeitsagentur können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land aufgestockt werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von maximal 100 Prozent des Arbeitsentgelts möglich, wobei die Agentur für Arbeit 70 Prozent und das Land 30 Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung jährlich um zehn Prozent abgesenkt. Nach Ablauf der ersten drei Jahre ist für maximal weitere drei Jahre eine Förderung allein durch das Land möglich. Förderleistungen werden auf Antrag des Unternehmens erbracht. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die zuständigen Arbeitsagenturen am Wohnsitz der einzustellenden Beschäftigten. Für das Jahr 2009 sind weitere Arbeitsmarktprogramme geplant. Als Zielgruppe sollen hier langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen vom 25. bis zum 40. Lebensjahr sowie alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen gefördert werden. Dazu werden Gespräche mit den einzelnen Arbeitsgemeinschaften und Kommunalen Trägern geführt. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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