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Magdeburg, den 07.01.2009

Haseloff begrüßt Verlängerung der Investitionszulage Nur 2009 gilt für Investoren noch das vollumfängliche Förderprogramm

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 292/09 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 292/08 Magdeburg, den 29. Dezember 2008 Haseloff begrüßt Verlängerung der Investitionszulage Nur 2009 gilt für Investoren noch das vollumfängliche Förderprogramm Am 28. November 2008 hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Investitionszulagengesetz 2010 zugestimmt. Das Gesetz ist am 8. Dezember 2008 in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber eine wichtige Nachfolgeregelung geschaffen, die es ostdeutschen Bundesländern ermöglicht, Investitionen von Unternehmen auch über 2009 hinaus bis 2013 mit interessanten steuerfreien Zuschüssen zu unterstützen. Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff begrüßt es, dass die Investitionszulage auch über 2009 hinaus gewährt wird. ¿Die jetzt vorgesehene degressive Staffelung sollte allerdings jeder potenzielle Investor beachten, weil der Zeitpunkt des Investitionsbeginns entscheidend ist für die Höhe der Zulage.¿ Das neue Gesetz enthält einige wichtige Neuregelungen: Die ¿alten¿ Fördersätze ¿ 25 Prozent für KMU (Klein- und Mittelunternehmen), 12,5 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter) ¿ gelten ¿nur¿ bis einschließlich 2009. Für alle Projekte, die ab 2010 begonnen werden, gelten abgesenkte Fördersätze ¿ 20 Prozent für KMU und 10 Prozent für große Unternehmen. Danach sinkt der Fördersatz jedes Jahr weiter um jeweils 5 Prozent bzw. 2,5 Prozent (bei großen Untenehmen), ab 2011 also 15 Prozent bzw, 7,5 Prozent, ab 2012 dann 10 bzw. 5 Prozent usw. Wichtig: die jeweiligen Fördersätze gelten immer für den gesamten Investitionszeitraum, das heißt, für ein KMU-Projekt, das noch 2009 beginnt und ggfs. bis 2012 läuft, gilt der Fördersatz von 25 Prozent dann also für diesen gesamten Investitionszeitraum. Wenn das Projekt erst 2010 oder später beginnen sollte, würden im gesamten Investitionsverlauf nur noch die abgesenkten Fördersätze gelten. Daraus folgt: Wer ohnehin vorhat, über kurz oder lang neu zu investieren oder sich zu erweitern, sollte mit der Investition möglichst noch 2009 beginnen. Nur dann kommt er noch in den Genuss der vollen steuerfreien Investitionszulage. Wie bekannt, kann diese Investitionsbeihilfe je nach Projekt und Höhe der Investitionssumme ggfs. noch mit Investitionszuschüssen nach der ¿Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirt-schaftstruktur (gemeingebräuchlich GA-Mittel)¿ aufgestockt werden. Für Investitionsprojekte, die 2009 begonnen werden, gibt es damit noch einmal vollumfänglich das gesamte Förderprogramm. Wer an Detailinformationen interessiert ist, sollte sich vom Team der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt, einer Institution des Wirtschaftsministeriums, vertraulich beraten lassen. Sie begleitet potenzielle Investoren auch von A bis Z durch alle förderrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Verfahren. www.img-sachsen-anhalt.de Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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