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Halle (Saale), den 12.01.2009

Landesverwaltungsamt zahlte 2008 rund 15,1 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 124/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 124/08 Halle (Saale), den 23. Dezember 2008 Landesverwaltungsamt zahlte 2008 rund 15,1 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus Im Jahr 2008 erhielten ehemalige Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Unternehmen o. ä. bzw. deren Rechtsnachfolger 15,1 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) aus dem Entschädigungsfonds des Bundes. Bisher konnten von den im Landesverwaltungsamt registrierten nahezu 15.000 Verfahren zur Unternehmensentschädigung mehr als 11.000 abgeschlossen werden. Seit dem Jahr 2004 wurden mehr als 87 Millionen Euro an die Berechtigten ausgezahlt. Die Höhe der jeweils ausgezahlten Einzelsummen bewegte sich dabei zwischen 511,29 Euro und der bisherigen Höchstsumme von 558.903,39 Euro. Diese Leistungen werden den Berechtigten zum Ausgleich für eine nach dem 08.05.1945 erfolgte Enteignung ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie Industrieunternehmen durch die damalige sowjetische Besatzungsmacht oder die DDR gewährt. Bis Ende 2003 wurden derartige Leistungen durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen des Bundes erfüllt. Durch die Ämter und das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen im Land Sachsen-Anhalt waren bis dahin rund 65 Millionen Euro an Schuldverschreibungen zum Ausgleich des Verlustes von Grund- und Unternehmensvermögen, Mobilien, Wertpapieren und Konten an die Berechtigten ausgegeben worden. Hintergrund: Das Landesverwaltungsamt ist mit dem Referat Unternehmensentschädigung (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen - LARoV) zuständig für die Überprüfung und Bewilligung von Anträgen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Das Ausgleichsleistungsgesetz regelt die Ansprüche für die zwischen dem 08.05.1945 und dem 06.10.1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht erfolgten Enteignungen (z. B. durch die Bodenreform). In ihm ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen dem Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern Leistungen gewährt werden dürfen. Deren Höhe bestimmt sich nach den Regelungen des Entschädigungsgesetzes. Das Entschädigungsgesetz ist ein so genanntes Annexgesetz zum Vermögensgesetz. Sofern ein Wiedergutmachungsanspruch besteht, aber die beantragte Rückgabe nach dem Vermögensgesetz nicht möglich ist, erhält der Enteignete oder ein Erbe eine Entschädigung, die auf der Grundlage der im Entschädigungsgesetz enthaltenen Vorschriften berechnet und erfüllt wird. Die Durchführung dieser Gesetze obliegt im Land Sachsen-Anhalt den bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen (ÄRoV) sowie dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) im Landesverwaltungsamt. Das LARoV bearbeitet in erster Linie unternehmensbezogene Ansprüche, während die ÄRoV über alle Anträge ohne einen derartigen Bezug zu entscheiden haben. Daneben ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowohl für die Entscheidung über die Rückgabeanträge der NS-Verfolgten als auch für deren Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz zuständig. Sämtliche von den vorgenannten Behörden festgesetzte Leistungen werden aus dem Entschädigungsfonds, einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes, erbracht. Er wird durch Einnahmen aus Verkäufen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bzw. einer mit diesen Verkäufen betrauten Gesellschaft sowie weiteren Einnahmen gefüllt, die im Zusammenhang mit dem Wiedergutmachungsrecht erzielt werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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