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Halle (Saale), den 12.01.2009

Neue Förderrichtlinie ?Marktstruktur? im Bereich Landwirtschaft ? Anträge noch möglich

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 122/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 122/08 Halle (Saale), den 17. Dezember 2008 Neue Förderrichtlinie ¿Marktstruktur¿ im Bereich Landwirtschaft ¿ Anträge noch möglich Seit dem 01.01.2008 hat das Landesverwaltungsamt (Referat für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei) die Förderung im Bereich Marktstruktur von der Investitionsbank übernommen. In diesem Rahmen kann folgendes gefördert werden: Gründung und Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und ¿zusammenschlüssen (Teil A) Förderungen von Investitionen im Zusammenhang mit der Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Teil B) Vermarktungskonzeptionen (Teil C) Förderung von Investitionen bezüglich der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien (Teil D) Förderung von Sach- und Personalausgaben bezüglich der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien (Teil E). Gefördert werden neben den Erzeugergemeinschaften bzw. Zusammenschlüssen auch klein- und mittelständische Unternehmen. Als Grundvoraussetzungen für eine Förderung seitens des Landesverwaltungsamtes gelten, dass erstens die zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt liegen muss, zweitens die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und bei Unternehmen eine Erzeugerbindung von über 40% der Aufnahmekapazität nachgewiesen wird und drittens die Zusammenschlüsse der Erzeuger auf Dauer, mindestens jedoch für fünf Jahre, angelegt sein müssen. Nähere Informationen, sowie die Antragsunterlagen sind beim Landesverwaltungsamt, Referat für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei (Telefon 0345 514 2648), zu erhalten. Im Jahr 2008 wurden Zuwendungsbescheide in Höhe von rund 4 Mio ¿ bereits an 11 Unternehmen erteilt. Hintergrund: Die Europäische Union stellt im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes bis zum Jahr 2013 ca. 45 Mio Euro bereit, der Bund und das Land Sachsen- Anhalt beteiligen sich in diesem Rahmen mit ca. 15 Mio Euro. Folgende Zuschüsse der Anteilsfinanzierung sind im Land Sachsen-Anhalt vorgesehen: - 60 % der Organisationskosten im 1. und 2. Jahr, degressiv bis 20 % im 5. Jahr für Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse (Teil A) - 25 % bei Investitionen in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) und 20% bei Unternehmen mit weniger als 200 Mio. EUR Jahresumsatz oder weniger als 750 Beschäftigten bzw. 35 % für Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse ohne Investitionszulage (Teil B) - 50 % bei Vermarktungskonzeptionen (Teil C) - 70 % bei Personal- und Sachkosten bzw 50 % bei Investitionen zur Entwicklung und Einführung neuer Produkte, Verfahren und Technologien, jedoch max. 200.000 EUR in 3 Jahren (Teil D und E). Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244 pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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