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Halle (Saale), den 15.01.2009

Stellungnahme des LVwA zur Genehmigung des Umbaus einer Mastanlage in Wolmirsleben

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Halle (Saale), den 15. Januar 2009 Stellungnahme des LVwA zur Genehmigung des Umbaus einer Mastanlage in Wolmirsleben Die Bürgerinnen und Bürger, die hier gegen den Umbau der Mastanlage oder die grundsätzlich gegen den Neubau einer solchen Anlage protestieren, versuchen sich und ihre Nachbarn gegen negative Umwelteinflüsse zu schützen und die dargestellte Verschlechterung ihrer Lebensumstände oder des Wertes ihrer Häuser zu verhindern. Das ist erklärlich und für jeden nachvollziehbar. Mit der Erwiderung auf den Leserbrief von Herrn Koslowski möchten wir noch einmal auf wesentliche Punkte in diesem Verfahrenaufmerksam machen, um die Sachlage darzustellen, aber auch um Verständnis zu werben. Verwaltungsentscheidungen finden in der Regel da statt, wo verschiedene Interessen auszugleichen sind. Wir, die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes sind uns der damit verbundenen Verantwortung bewusst. Das bedeutet auch immer, dass wir das Risiko der Kritik tragen, wobei für unsere tägliche Arbeit zu prüfen ist, inwieweit diese berechtigt ist. Wenn  die Kritik berechtigt ist, dann haben wir Entscheidungsfehler gemacht, die zu korrigieren sind. Konkret heißt das: eine unrichtige Entscheidung würde durch ein Gericht aufgehoben, also ungültig und für den Antragsteller nicht nutzbar sein. In den in Sachsen-Anhalt zumindest in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit häufigeren Fällen von Schweinemastanlagen sind wir gefordert, anhand von Bundesgesetzen und teilweise Landesgesetzen die Interessen der Antragsteller mit den Interessen der betroffenen Anwohner abzuwägen. Es spielt dabei keine Rolle, wie wir persönlich zu den tierschutzrechtlichen Fragen der Massentierhaltung stehen, wenn die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Und wenn der demokratisch gewählte Gesetzgeber im Bundestag in demokratisch einwandfreien Verfahren Gesetze für derartige Anlagen beschließen und dem Land zur Ausführung überträgt, kann auch keine Landesministerin, wie Herr Koslowski bewusst Glauben machen möchte, Einfluss nehmen. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass er sich wiederholt in seinem Leserbrief über die in der Demokratie üblichen Regeln in ironischer Weise lustig macht. Das Bundesimmissionsschutzgesetz, welches das zu führende Verfahren genau definiert, ist ein so genanntes gebundenes Gesetz. Das heißt konkret, werden von einem Antragsteller alle Bedingungen des Gesetzes erfüllt, hat die Behörde, in diesem Fall also das Landesverwaltungsamt, die Genehmigung zu erteilen. Ein Ermessensspielraum für die Genehmigungsbehörde oder gar die Ministerien wurde vom Gesetzgeber, ob uns das gefällt oder nicht, ausgeschlossen. Die konkreten Bedingungen werden in dem vorliegenden Fall nach der Beurteilung der Verfahrensexperten des Landesverwaltungsamtes vom Antragsteller. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht verweigert werden. Ebenfalls wurden die kritisierten Entscheidungen, das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit geführt und den Weiterbau der Anlage trotz anhängiger Klage genehmigt zu haben, nicht willkürlich durch uns getroffen, sondern basieren auf den gesetzlichen Vorschriften, die wir ohne Möglichkeiten der Variabilität einzuhalten haben. Wir können verstehen, dass unter dieser Gesetzeslage der Eindruck entsteht, die Behörde entscheide immer zu Gunsten der Unternehmer, der Investoren oder der Arbeitsplätze. Wir sind ständig bemüht, durch offene und transparente Arbeit, durch Gesprächsangebote, durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit und ein breites Informationsangebot, diesen Eindruck zu widerlegen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf die jeweils eventuell bevorstehenden Verfahren vorzubereiten. Der Leserbrief in seiner Länge zeigt, wie leicht man das Gegenteil behaupten kann. Zusätzlich hat Herr Koslowski hat die Gesprächspartner im Landesverwaltungsamt kritisiert, weil sie gleich zu Beginn klagewillige Bürger auf die entstehenden Kosten in rigoroser Form hingewiesen hätten. Er hat uns mit dieser Kritik unterstellt, wir wollten damit eine abschreckende Wirkung erzielen und Klagen verhindern. Es ist nach unserer Auffassung jedoch unsere Pflicht, Bürger darauf hinzuweisen, dass ihnen Kosten in nicht unerheblicher Höhe entstehen werden, wenn Sie erfolglos gegen eine Entscheidung klagen. Denn nur wenn sie gewinnen, tragen sie keine Kosten. Nur im vollen Bewusstsein eines auch finanziellen Risikos ist ein Rechtsstreit offen und fair zu führen. Wir sind überzeugt, dass die Aufklärung über das Risiko und die Bezifferung des Risikos der richtige Weg ist. Wenn es uns in Zukunft gelingen könnte, diese Zusammenhänge den betroffenen und interessierten Bürgern verständlich und nachvollziehbar zu machen, ohne dass dies als Drohung aufgefasst wird, hätten wir aus unserer Sicht schon viel erreicht. Alle Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes haben das Ziel, gute, schnelle und rechtssichere Entscheidungen auch in komplizierten Konfliktlagen zu treffen, die für den Bürger im Ergebnis zumindest nachvollziehbar und frei vom Eindruck einer Voreingenommenheit sein sollen. Die von der Ministerin zu Recht gelobte Demokratie ermöglicht auch eine zusätzliche Überprüfung vor den Gerichten. Auch wenn die Verfahren manchmal länger dauern, die Ironie, hervorgerufen durch die nicht erfüllten Erwartungen von errHerrn Koslowski Herr H jdheufzuwzfuw xwkHerrn Koslowski verdienen weder sie noch die Demokratie. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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