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Magdeburg, den 20.01.2009

Gesetzentwurf erlaubt Mobilfunk-Blocker im Strafvollzug

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 028/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 028/09 Magdeburg, den 20. Januar 2009 Gesetzentwurf erlaubt Mobilfunk-Blocker im Strafvollzug Um in der neuen Justizvollzugsanstalt Burg unerlaubtes Telefonieren mit dem Handy unmöglich zu machen, hat Sachsen-Anhalts Landesregierung den Entwurf eines ¿Gesetzes zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt¿ zur Anhörung frei gegeben.  Es untersagt Gefangenen im geschlossenen Vollzug nicht nur den Besitz und Betrieb von Handys. Es erlaubt dem Land zugleich, in den Vollzugsanstalten spezielle Technik zu installieren, um Handys aufzufinden oder den Mobilfunk-Verkehr zu stören und zu unterbinden. In Burg sind die baulichen Voraussetzungen für die Installation solcher Technik bereits geschaffen worden. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Das unkontrollierte Telefonieren ist im Strafvollzug aus Sicherheitsgründen verboten. Gefangene werden immer versuchen, sich über dieses Verbot hinwegzusetzen.¿ Es sei technisch möglich, Mobilfunkerverkehr effizient zu verhindern, sagte Kolb. Diesen Weg wolle man gehen. Erlaubt sei dies aber nur, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werde. Unerlaubte Mobilfunkgespräche Gefangener stellen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten dar. In Sachsen-Anhalt sind zwischen 2005 und 2007 insgesamt 450 Handys bei Kontrollen gefunden worden, 240 waren es im Jahr 2008. Hintergrund: Die JVA Burg soll im Mai in Betrieb gehen. Der Neubau ist auf einem rund 220.000 Quadratmeter großen Areal an der Autobahn A2 entstanden. Die Justizvollzugsanstalt verfügt neben Hafthäusern für den Standard- und den Wohngruppenvollzug auch über weiträumige Sportanlagen, Werkbereiche und ein hochmodernes Sicherheitssystem. Die JVA Burg ist als zentrale Anstalt in Sachsen-Anhalt für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen ab zwei Jahren vorgesehen: Geplant ist die Unterbringung von männlichen erwachsenen Gefangenen mit einer langen ¿ auch lebenslangen ¿ Freiheitsstrafe, von Gefangenen mit einem hohen Gefährdungspotential, sowie von Sicherungsverwahrten aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Untersuchungshaft und offener Vollzug sind dagegen nicht vorgesehen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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