Kabinett stimmt Errichtung einer länderübergreifenden Einrichtung für die Hochschulzulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen zu
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/09 Magdeburg, den 20. Januar 2009 Kabinett stimmt Errichtung einer länderübergreifenden Einrichtung für die Hochschulzulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen zu Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, vorgelegt von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, beschlossen. Die Änderung ist erforderlich, um den Staatsvertrag über die Errichtung einer bundesweit gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung in Landesrecht umzusetzen. Dieser Staatsvertrag war am 6. März 2008 von den Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer beschlossen und am 7. April 2008 vom Ministerpräsidenten Böhmer unterschrieben worden. Die Einrichtung für Hochschulzulassung wird eine Dienst-leistungseinrichtung für Hochschulen und Studienbewerber gleichermaßen sein. Sie soll - wie bisher - im Auftrag der Länder das zentrale Vergabeverfahren in den zulassungsbeschränkten Studiengängen durchführen. Zusätzlich soll sie Serviceaufgaben übernehmen. Das sind im Wesentlichen: Einrichtung eines Bewerbungsportals mit Informationen und Beratung der Studienbewerber und -bewerberinnen Aufbereitung der Bewerberdaten Abgleich von Mehrfachbewerbungen bzw. -zulassungen Vermittlung von nichtbesetzten Studienplätzen Mit der inhaltlichen Neugestaltung der Aufgaben soll die bisherige Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Über die Höhe der Zuschüsse aus den einzelnen Länder entscheidet die Finanzministerkonferenz. Die bisher für die Zentralstelle tätigen Beamten bleiben im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und werden der Stiftung zur Verfügung gestellt. Das Kabinett hat die Staatskanzlei beauftragt, den Landtag über den Gesetzentwurf zu unterrichten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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