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Magdeburg, den 21.01.2009

Patientenverfügung noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich regeln

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/09 Magdeburg, den 21. Januar 2009 Patientenverfügung noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich regeln Magdeburg (MJ). Mit Blick auf die heutige Debatte im Bundestag zu den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung erklärte Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb ¿Die Rechtsunsicherheit ist groß. Es ist wichtig, dass jetzt endlich Bewegung in das Thema kommt und noch in dieser Legislaturperiode ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird¿. Es seien gesetzliche Regelungen notwendig, die sicherstellen, dass der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille auch tatsächlich beachtet wird, sagte die Ministerin. Es liegen verschiedene Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestags zum Thema Patientenverfügung vor. Ministerin Prof. Kolb unterstützt den vom SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und 206 anderen Bundestagabgeordneten eingebrachten Entwurf, da er auf eine größtmögliche Selbstbestimmung der Bürger setzt. Menschen, die sich dazu entschließen, eine Patientenverfügung zu erstellen, bringen damit zum Ausdruck, dass sie selbst die Entscheidung und Verantwortung für den Verlauf ihrer letzten Lebensphase übernehmen wollen. Prof. Kolb: ¿Sie versprechen sich davon die Sicherheit, bis zum Ende nach eigenen Vorstellungen menschenwürdig zu leben.¿ Den vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und der Grünen-Abgeordneten Katrin Göring-Eckhardt vorgelegten Gesetzesentwurf hielt Prof. Kolb entgegen: ¿Wer zu viele Vorbehalte in ein Gesetz formuliert, schafft nicht mehr Rechtssicherheit, sondern vor allem neue Streitfälle und neue Unsicherheit in dieser existenziell wichtigen Frage.¿ Der Entwurf setzt auf ein Zwei-Stufen-Modell: Schriftlich vorliegende Patientenverfügungen, die ohne vorherige ärztliche Beratung und ohne notarielle Beurkundung verfasst wurden, sollen nur dann Geltung haben, wenn eine tödlich verlaufende Krankheit vorliegt oder der Patient endgültig sein Bewusstsein verloren hat. Justizministerin Prof. Kolb sprach sich auch gegen den Entwurf der Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSU) und Hans-Georg Faust (CDU aus. Prof. Kolb: ¿Der Entwurf beachtet nicht genug den Selbstbestimmungswillen der Bürger und ist zu bürokratisch¿. Nach diesem Entwurf ist die gesetzliche Verpflichtung für Ärzte, rechtliche Vertreter und Vormundschaftsrichter, dem in einer Patientenverfügung festgelegten Willen des Patienten zu folgen, nicht ausreichend geregelt. Sachsen-Anhalts Justizministerium hat die öffentliche Debatte zum Thema in den vergangenen Monaten in zahlreichen Veranstaltungen begleitet. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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