Innenminister Hövelmann zur NPD: ?Die Chancen für ein neues Verbotsverfahren steigen?
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 009/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 009/09 Magdeburg, den 22. Januar 2009 Innenminister Hövelmann zur NPD: ¿Die Chancen für ein neues Verbotsverfahren steigen¿ In der heutigen Landtagssitzung erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Lutz Franke: ¿Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass ein gegen die NPD gerichtetes Verbotsverfahren durch die zuständigen Verfassungsorgane einzuleiten ist, wenn dieses Aussicht auf Erfolg hat. Die NPD erfüllt den Verbotstatbestand des Grundgesetzartikels 21 Absatz 2 Satz 1. Die NPD will in aktiver, kämpferischer Weise die freiheitliche, demokratische Grundordnung beeinträchtigen und beseitigen. An dieser Einschätzung hat sich seit dem im Jahre 2001 gemeinsam von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengten NPD-Verbotsverfahren nichts geändert. Im Gegenteil: Durch ihre zunehmende Nähe zu freien Kameradschaften ist die NPD noch verfassungsfeindlicher geworden. Mit Beschluss vom 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das im Jahre 2001 angestrengte Verfahren allein aus formalen Gründen ein. Eine ausreichend qualifizierte Minderheit von drei Richtern ging von einem nicht behebbaren Verfahrenshindernis aus, welches darin bestanden haben soll, dass im Parteiverbotsverfahren das Gebot strikter Staatsfreiheit verfehlt wurde, indem die NPD durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglied des Bundesvorstandes oder eines Landesvorstandes fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung des Parteiverbotsverfahrens beobachtet wurde. Voraussetzung für die Durchführung eines erfolgreichen NPD-Verbotsverfahrens ist also, dass die Verfassungsschutzbehörden insgesamt ihre Quellen in der NPD abschalten. Die Innenminister und -senatoren der Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sich bereits im Oktober 2007 hierzu bereit erklärt. Diese Problematik sehen zunehmend auch andere Bundesländer, die einem NPD-Verbotsverfahren positiv gegenüber stehen. Als Reaktion auf das Messerattentat auf einen bayerischen Polizeivollzugsbeamten am 13. Dezember 2008 in Passau hat zuletzt das bayerische Innenministerium eine Dialogoffensive mit dem Bundesverfassungsgericht zur Quellenproblematik gefordert. Die Chance eines neuen, diesmal erfolgreichen NPD-Verbotsverfahrens steigt also.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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