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Magdeburg, den 28.01.2009

Gemeindegebietsreform geht voran / An der Finne wird erste Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 017/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 017/09 Magdeburg, den 28. Januar 2009 Gemeindegebietsreform geht voran / An der Finne wird erste Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt Im Burgenlandkreis entsteht Sachsen-Anhalts erste Verbandsgemeinde. Die 20 Mitgliedsgemeinden der derzeitigen Verwaltungsgemeinschaft An der Finne schließen sich zum 1.7.2009 zu sieben größeren Gemeinden zusammen und bilden die Verbandsgemeinde gleichen Namens. Im Beisein von Innenminister Holger Hövelmann wird der Landrat des Burgenlandkreises, Harri Reiche , am Samstag, dem 31. Januar 2009, um 11.30 Uhr im Haus des Gastes in Bad Bibra , Bürgergarten 1, die kommunalaufsichtliche Genehmigung der Gebietsänderungsverträge und der Verbandsgemeindevereinbarung überreichen. Minister Hövelmann wird Zuwendungsbescheide für die Anschubfinanzierung des Zusammenschlusses übergeben. Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen. Die neue Verbandsgemeinde besteht ab dem 1.7.2009 aus folgenden Mitgliedsgemeinden: An der Poststraße (Zusammenschluss von Herrengosserstedt, Klosterhäseler und Wischroda) Stadt Bad Bibra (Zusammenschluss von Altenroda, Bad Bibra, Golzen und Thalwinkel) Stadt Eckartsberga (Zusammenschluss von Burgholzhausen, Eckartsberga und Tromsdorf) Finne (Zusammenschluss von Billroda und Lossa) Finneland (Zusammenschluss von Kahlwinkel, Saubach und Steinburg) Kaiserpfalz (Zusammenschluss von Bucha, Memleben und Wohlmirstedt) Lanitz-Hassel-Tal (Zusammenschluss von Möllern und Taugwitz) Nach derzeitigem Stand wird An der Finne die einzige Verbandsgemeinde sein, die sich bereits zum 1.7.2009 bilden wird. Der spätestmögliche Termin für die Vorlage genehmigungsfähiger Verträge ist ¿ ebenso wie für Einheitsgemeinden ¿ das Ende der freiwilligen Phase am 30.6.2009, der späteste Termin für das Inkrafttreten der 1.1.2010. In der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform ab 1.7.2009 werden ausschließlich Einheitsgemeinden gebildet. Nach dem Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform können abweichend vom Modell der Einheitsgemeinde Verbandsgemeinden dort gegründet werden, wo keine raumordnerischen Gründe entgegen stehen. Die höchstens acht Mitgliedsgemeinden müssen mindestens je 1.000 Einwohner haben, die Verbandsgemeinde mindestens 10.000. Die Mitgliedsgemeinden bleiben rechtlich selbständig und haben eigene Gemeinderäte und Bürgermeister. Anders als in der heutigen Verwaltungsgemeinschaft wird der Verbandsgemeinderat jedoch nicht von den Mitgliedsgemeinden beschickt, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt, ebenso wie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinde erfüllt die Aufgaben des sogenannten übertragenen Wirkungskreises . Sie ist zuständig für Feuerwehren, Schulen, Kindertagesstätten, außerörtliche Gemeindestraßen, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Aufgaben nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz und Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten. Auch Sozialeinrichtungen, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen fallen in ihre Zuständigkeit, soweit sie mehreren Mitgliedsgemeinden dienen. Außerdem übernimmt sie Aufgaben, die ihr von den Mitgliedsgemeinden übertragen werden. In den Mitgliedsgemeinden einer Verbandsgemeinde haben die einzelnen Orte unterhalb der Gemeindeebene nicht die Möglichkeit, einen Ortschaftsrat und einen Ortsbürgermeister zu wählen. www.gemeindegebietsreform.sachsen-anhalt.de Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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