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Magdeburg, den 03.02.2009

Bisher 8024 Anträge auf Opferpension gestellt / Sozialministerin Kuppe: Politische Opfer dürfen nicht in Vergessenheit geraten

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 058/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 058/09 Magdeburg, den 3. Februar 2009 Bisher 8024 Anträge auf Opferpension gestellt / Sozialministerin Kuppe: Politische Opfer dürfen nicht in Vergessenheit geraten Opfer der SED-Diktatur machen ihren Anspruch auf Opferrente in Sachsen-Anhalt geltend. Seit Einführung der Opferpension im August 2007 wurden im Land 8024 Anträge gestellt. 92 Prozent wurden davon bisher bearbeitet. 5352 Betroffene erhielten einen positiven Bescheid. In 5283 Fällen wurde die volle Opferrente gezahlt, in 69 Fällen erhielten die Betroffenen aufgrund der Anrechnung ihres Einkommens eine gekürzte Opferrente. Insgesamt wurden rund 19,7 Millionen Euro ausgezahlt. 65 Prozent davon trägt der Bund, 35 Prozent das Land. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte am heutigen Dienstag in Magdeburg: ¿Die SED-Opferpension ist wichtig, um die Lebenssituation der Betroffenen zu erleichtern. Das Unrecht, das diesen Menschen widerfahren ist, darf nicht in Vergessenheit geraten. Geld allein kann das erlittene Leid aber nicht ungeschehen machen. Vielmehr ist es wichtig, die politischen Opfer nicht zu vergessen. Die Erinnerung an ihren Einsatz für Freiheit und Demokratie muss erhalten bleiben.¿ Eine monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz erhalten auf Antrag Personen, die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben, bei denen keine Ausschließungsgründe vorliegen (z.B. Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Missbrauch der Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer), die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Anträge können auch weiterhin beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Formlose Anträge sind mit den vorhandenen Unterlagen, wie Rehabilitierungsentscheidung, in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes einzureichen. Das Antragsformular kann auch im Internet unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/sed-opferpension heruntergeladen werden. Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamts sind weitere Hinweise zur Opferrente zu finden. Ebenso können Gesetzestexte zum Thema eingesehen werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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