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Bernburg, den 09.02.2009

Karnevalzeit

PRev SLK - Pressemitteilung Nr.: 030/09 PRev SLK - Pressemitteilung Nr.: 030/09 Bernburg, den 9. Februar 2009 Karnevalzeit Karneval und Alkohol In diesen Tagen beginnt wieder die Hochzeit der Karnevalsaison. Bei diesen Veranstaltungen wird natürlich auch Alkohol konsumiert. Damit es kein böses Erwachen gibt, hier ein paar Hinweise der Polizei. Alkoholunfälle sind keine Kavaliersdelikte, sie werden vorsätzlich begangen und der mögliche Schaden für sich und andere wird oft billigend in Kauf genommen. Autofahrer die mit 0,5 oder mehr Promille im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen mindestens mit einem Monat Fahrverbot rechnen, 500 Euro Bußgeld bezahlen und erhalten vier Punkte in Flensburg. Ab einen Wert von 1,1 Promille ist ein Kraftfahrzeugführer absolut fahruntauglich und begeht somit eine Straftat. Aber auch schon mit 0,3 Promille im Blut kann man Probleme bekommen. Ein Autofahrer begeht nämlich schon ab 0,3 Promille eine Straftat, wenn er z. B. einen Unfall verursacht, Schlangenlinie fährt oder andere Ausfallerscheinungen hat. Auch als Radfahrer muss man sich an die Regeln halten. Ein Radfahrer gilt ab 1,6 Promille als absolut fahruntauglich und begeht dabei eine Straftat. Sollte ein Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, obwohl er mit dem Rad unterwegs war. Auch sollte der sogenannte Restalkohol am nächsten Morgen beachtet werden. Jeder sollte also im Vorfeld klären, wie komme ich nach Hause. Wer fährt und wer darf Alkohol trinken. Die Polizei wird in dieser Zeit wieder verstärkt Alkoholkontrollen durchführen, um die zu schützen, die sich an die Verkehrsregeln halten. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - PRev SLK - Pressestelle Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 280 Fax: +49 3471 379 210 Mail: praevention.slk@de.pol.lsa-net.de

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