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Magdeburg, den 09.02.2009

Mehr Geld für Kinderbetreuung nötig

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 017/09 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 017/09 Magdeburg, den 7. Februar 2009 Mehr Geld für Kinderbetreuung nötig Das Land wird in diesem Jahr mehr Geld für die Finanzierung der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen müssen als derzeit im Haushalt vorgesehen. Der Grund dafür liegt in der gestiegenen Zahl der zu betreuenden Kinder, einem erhöhten Betreuungsumfang sowie in der Personalkostenentwicklung. Mit einer jüngst genehmigten überplanmäßigen Ausgabe stehen 146,5 Millionen Euro für die KiTa-Pauschalförderung bereit. Der Ansatz wird sich jedoch noch einmal erhöhen. Die entsprechende Verordnung zur Finanzierung der Kinderbetreuung 2009 wird derzeit erarbeitet. Der Pressesprecher des Sozialministeriums erklärt: ¿Konkret geht es um neue Berechnungen zur Hortbetreuung. Erstmals hat das Ministerium  für 2009 auf Anraten des Landesrechnungshofes für die Ermittlung des Betreuungsumfangs die Kategorie ¿Vier-Stunden-Betreuung¿ eingeführt. Bislang begann die Berechnungsreihe für den Hort erst bei fünf Stunden. Das heißt, all jene Kinder, die vier Stunden und weniger betreut werden, wurden automatisch rechnerisch in die Fünf-Stunden-Kategorie aufgenommen. Bei der Übertragung des Datensatzes nach neuer Systematik hat es jedoch im Ministerium einen Fehler gegeben. Die neue Spalte der Vier-Stunden-Betreuung wurde bei der Summierung nicht berücksichtigt. Das heißt, dass etwa 9.500 Kinder oder 38.100 Betreuungsstunden, die real in diesem Betreuungssegment vorhanden sind, bei den  Berechnungen nicht auftauchten. Dieser Rechenfehler im Verwaltungsverfahren wird korrigiert. Es handelt sich also nicht um eine neue Entwicklung oder neue Kalkulation. Das Rechenwerk war einfach in der ersten Ausführung falsch. Das macht ein Finanzvolumen von rund fünf Millionen Euro aus.¿ Das Ministerium überarbeitet derzeit seine Projektion für die Verordnung. Die Prüfungen zur konkreten Veranschlagung der Personalkostenentwicklung stehen vor dem Abschluss. Hintergrund: Jedes Kind bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang hat in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Das Land beteiligt sich an den Kosten. Die Höhe der Mitfinanzierung wird jährlich per Verordnung neu festgelegt. Laut aktueller Statistik gibt es 1.917 Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort). Die Einrichtungen werden von etwa 122.100 Mädchen und Jungen besucht. Das  bedeutet eine Zunahme der Inanspruchnahme gegenüber Januar 2007 um etwa 3.500 Kinder. Zur Personalkostenentwicklung werden die Tarifabschlüsse für öffentlich Beschäftigte in den Kommunen als Orientierung herangezogen. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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