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Magdeburg, den 10.02.2009

Kinderbetreuung: Kein neuer Rechenfehler im Ministerium

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 018/09 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 018/09 Magdeburg, den 10. Februar 2009 Kinderbetreuung: Kein neuer Rechenfehler im Ministerium Zur aktuellen Diskussion um die Finanzierung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt erklärt der Pressesprecher im Ministerium: ¿Es gibt keinen neuen und keinen größeren Rechenfehler bei der Ermittlung der Kosten für die Kinderbetreuung. Richtig ist, dass das Land in diesem Jahr mehr Geld für die Finanzierung der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen muss als derzeit im Haushalt vorgesehen. Eine abschließende Summe ist noch nicht zu nennen. Derzeit laufen insbesondere die Endabstimmungen zur Anrechnung der Personalkostenentwicklung. Dabei geht es um die konkrete Frage, wie sich die Tarifsteigerungen für Beschäftigte in den Kommunen sowie bei den freien Trägern darstellen. Erst nach Abschluss der Diskussion zur Anrechnung der Zuwächse bei den Personalkosten ist abschließend darstellbar, in welcher Größenordnung weiteres Geld erforderlich ist. Ursprünglich waren für die Kita-Pauschalförderungen 138 Millionen Euro vorgesehen. Wegen deutlich gestiegener Kinderzahlen in den Einrichtungen hatte das Finanzministerium jüngst eine Mehrausgabe von 8,5 Millionen Euro genehmigt. Auf Grund eines Rechenfehlers im Ministerium ¿ etwa 9.500 im Hort betreute Kinder wurden nicht berücksichtigt - sind weitere gut fünf Millionen erforderlich. Hintergrund: Jedes Kind bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang hat in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Das Land beteiligt sich an den Kosten. Die Höhe der Mitfinanzierung wird jährlich per Verordnung neu festgelegt. Laut aktueller Statistik gibt es 1.917 Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort). Die Einrichtungen werden von etwa 122.100 Mädchen und Jungen besucht. Das  bedeutet eine Zunahme der Inanspruchnahme gegenüber Januar 2007 um etwa 3.500 Kinder. Zur Personalkostenentwicklung werden die Tarifabschlüsse für öffentlich Beschäftigte in den Kommunen als eine Orientierung herangezogen. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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