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Magdeburg, den 12.02.2009

(StA MD) Tötung einer Frau und ihres ungeborenen Kindes in Groß Börnecke

Staatsanwaltschaft Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 1/09 Staatsanwaltschaft Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 1/09 Magdeburg, den 12. Februar 2009 (StA MD) Tötung einer Frau und ihres ungeborenen Kindes in Groß Börnecke Berichterstattung bzw. Kommentar in der ¿Bild-Zeitung¿ und ¿Volksstimme¿ vom heutigen Tage Am Vormittag des 08.02.2009 wurde eine 27 Jahre alte, im 8. Monat schwangere Frau erstochen in Groß Börnecke aufgefunden. Auch das ungeborene Kind war tot. Nachdem sich der gegen den flüchtigen Ehemann der getöteten Frau bestehende Tatverdacht am nächsten Tag erhärtet hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen ihn unverzüglich Haftbefehl, der noch am selben Tage erlassen wurde. Alsdann wurde sofort die Fahndung über INPOL nach dem flüchtigen Verdächtigen eingeleitet. Seit dem 10.02.2009 wird nach ihm auch mit einem Europäischen Haftbefehl gefahndet. Darüber hinaus wurde inzwischen die nach §§ 131 b, 131 c StPO erforderliche richterliche Anordnung zur Veröffentlichung eines Fahndungsfotos des Beschuldigten erwirkt. Die von dem Journalisten Kaufholz in seinem Kommentar in der ¿Volksstimme¿ vom heutigen Tage gegen die Staatsanwaltschaft Magdeburg erhobenen Vorwürfe, sie habe die Polizei an der unverzüglichen Fahndung nach dem Täter gehindert, entbehren jeder Grundlage. Der Journalist weiß offenbar nicht, dass die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten zur Fahndung der richterlichen Genehmigung bedarf, § 131 c Absatz 1 StPO. Sofern der Beschuldigte festgenommen werden sollte, wird die Öffentlichkeit unverzüglich unterrichtet. gez. Jaspers Impressum: Staatsanwaltschaft Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203-206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 4305 Fax: (0391) 606 4731 Mail: pressestelle@sta-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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