Kabinett beschließt Änderungsentwurf zum Stadt-Umland-Verbandsgesetz / Hövelmann: Lösungsansatz des Landesverfassungsgerichts wird umgesetzt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 080/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 080/09 Magdeburg, den 17. Februar 2009 Kabinett beschließt Änderungsentwurf zum Stadt-Umland-Verbandsgesetz / Hövelmann: Lösungsansatz des Landesverfassungsgerichts wird umgesetzt Das Stadt-Umland-Verbandsgesetz soll den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts zum Entscheidungsverfahren der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg angepasst werden. Dazu hat das Kabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen. ¿Unser Lösungsvorschlag orientiert sich dabei an dem vom Verfassungsgericht skizzierten Ansatz. Wir greifen eine vom Gericht selbst angeregte Möglichkeit zur verfassungskonformen Ausgestaltung der Entscheidungsfindungen in der Verbandsversammlung auf¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. Soweit gesetzlich nicht besondere Mehrheiten vorgeschrieben sind, soll für die Beschlussfassungen der Stadt-Umland-Verbände künftig ein erhöhtes Mehrheitserfordernis gelten in Form einer Kombination eines Quorums von 60 Prozent der Stimmen mit einer Mindestzahl von drei Mitgliedsgemeinden, die den Beschluss tragen. Anlass für die beabsichtigte Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes ist die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008 über die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zielitz (Landkreis Börde), die sich wegen ihrer gesetzlichen Zuordnung zum Stadt-Umland-Verband Magdeburg in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sah. Mit den von der Gemeinde beanstandeten gesetzlichen Regelungen sind Zweckverbände gebildet worden, denen neben den Städten Magdeburg und Halle jeweils umliegende Gemeinden angehören. Eine freiwillige Verbandslösung war seinerzeit nicht zustande gekommen. Die Zweckverbände sollen eine einheitliche und nachhaltige Entwicklung des Raumes von Magdeburg und Halle und deren Umland sichern und den in diesem Bereich bestehenden Stadt-Umland-Problemen entgegenwirken. Der Innenminister erinnerte daran, dass die gesetzliche Bildung der Stadt-Umland-Verbände als solche vom Verfassungsgericht als mit der Landesverfassung vereinbar angesehen wurde. Hövelmann: ¿Das überörtliche Interesse an der Stärkung der Oberzentren rechtfertigt die Verbandsgründung durch Gesetz.¿ Der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standgehalten hatte allerdings die Ausgestaltung der Stimmenverhältnisse für die Entscheidungsfindungen in den Verbandsversammlungen der Zweckverbände. Beanstandet wurde, dass die kreisfreien Städte allein mit der Stimme lediglich einer weiteren Mitgliedsgemeinde Mehrheitsentscheidungen in der Verbandsversammlung herbeiführen können. Dies entspricht nach Ansicht des Gerichts nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Der Verlust der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung müsse durch effektive Mitwirkungsrechte auf der Ebene des Stadt-Umland-Verbandes kompensiert werden. Die vom Verfassungsgericht beanstandete Rechtslage soll mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf geändert werden. Der Entwurf wird jetzt den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Mitgliedsgemeinden der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg zur Anhörung zugeleitet. Die zweite Kabinettsbefassung ist für den 28. April 2009 vorgesehen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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