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Magdeburg, den 17.02.2009

Landesregierung beschließt Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm II: Knapp 76 Prozent der Gelder für kommunale Vorhaben / Land übernimmt die Hälfte der Kofinanzierung für die Kommunen / Kommunale Investitionspauschale in Höhe von 50 Mio. Euro

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 081/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 081/09 Magdeburg, den 17. Februar 2009 Landesregierung beschließt Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm II: Knapp 76 Prozent der Gelder für kommunale Vorhaben / Land übernimmt die Hälfte der Kofinanzierung für die Kommunen / Kommunale Investitionspauschale in Höhe von 50 Mio. Euro Auf Vorschlag von Finanzminister Jens Bullerjahn hat die Landesregierung heute die Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturprogramm II) beraten und einen konkreten Verwendungsvorschlag beschlossen. Danach sollen die Kommunen aus dem insgesamt 475 Mio. Euro umfassenden Paket mehr als drei Viertel, also rund 360 Mio. Euro erhalten. Damit überschreitet das Land den in den Vorgaben des Bundes vorgesehenen 70-Prozent-Anteil für kommunale Investitionen deutlich. Die Investitionen, die das Land im Rahmen des Programms in eigener Verantwortung realisiert, liegen demnach bei rund 115 Mio. Euro. Zudem hat die Landesregierung heute beschlossen, die Hälfte des kommunalen Eigenanteils bei jeder Investition zu übernehmen. Das bedeutet, dass jedes kommunale Investitionsvorhaben zu 87,5 Prozent gefördert wird, 12,5 Prozent beträgt demnach der jeweilige Eigenanteil der Kommune. Sollten finanzschwache Kommunen auch bei dieser Aufteilung nicht in der Lage sein, ihren Eigenanteil zu bringen, können zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen werden. Ein entsprechendes Programm wird derzeit erarbeitet. Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Der Landesregierung ist bewusst, dass eine zügige und sachgerechte Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes vor allem vor Ort gestemmt werden muss. Land und Kommunen werden dies gemeinsam erledigen. Es gibt da keinen Gegensatz, entscheidend ist die gute Kooperation im Sinne der Sache. Der sinnvolle Mix aus pauschaler und projektbezogener Ausreichung der Mittel gewährleistet aus meiner Sicht zudem, dass wir den geforderten 50prozentigen Mittelabfluss in 2009 erreichen werden.¿ Der kommunale Anteil am Zukunftsinvestitionsgesetz (360 Mio. Euro) teilt sich u.a. auf in folgende Blöcke: - Kommunale Investitionspauschale (Ausreichung pro Kopf ¿ ca. 20 Euro ¿ an die Gemeinden): 50 Mio. Euro, - ¿Impulsprogramm¿ Schule (pauschal nach Schülerzahlen): 60 Mio. Euro für 2009, - ¿Impulsprogramm¿ KiTas (projektbezogen nach Bedarf): 20 Mio. Euro für 2009, - Schulinfrastruktur projektbezogen: 65 Mio. Euro, - Einrichtungen der Weiterbildung: 37 Mio. Euro, - Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen: 16 Mio. Euro. Die ¿Landesinvestitionen¿ (also Investitionen, an deren Umsetzung die Kommunen nicht beteiligt sind, 115 Mio. Euro) teilen sich auf in folgende Bereiche: Hochschulen und Landesschulen, Forschung, Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen. Die exakten Summen für die einzelnen Bereiche werden noch festgelegt. Bullerjahn: ¿Mit dieser Aufteilung erfüllen wir selbstverständlich auch die zweite wichtige Vorgabe des Zukunftsinvestitionsgesetzes, nach der 65 Prozent des Geldes in die Bildungsinfrastruktur und 35 Prozent in andere Infrastrukturmaßnahmen fließen sollen. Insgesamt folgen wir mit der Auswahl der Förderbereiche dem Grundsatz, nur solche Investitionen zu tätigen, die unsere Bildungsinfrastruktur und weitere wichtige Infrastrukturen dauerhaft voranbringen. Außerdem ist selbstverständlich berücksichtigt, dass die Umsetzung der entsprechenden Baumaßnahmen und Dienstleistungen Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt sichert. Klar ist, dass insbesondere Mittelstand und Handwerk von den zusätzlichen Aufträgen der öffentlichen Hand profitieren werden.¿ Zum weiteren Verfahren: 1. Der Landtag wird am kommenden Donnerstag über den ¿Stand der Umsetzung des Konjunkturprogramms¿ beraten. Zur Abstimmung steht u. a. ein Antrag der Koalitionsfraktionen (80-Mio.-Euro-Impulsprogramm für Bildungsinfrastruktur in Schulen und Kindertagesstätten). Sollte dieser Antrag beschlossen werden, wird die Ausreichung der 80 Mio. Euro unmittelbar in die Wege geleitet, so dass die entsprechenden Maßnahmen vor Ort vorbereitet und in den Sommerferien umgesetzt werden können. 2. Im März (erste Lesung am 19. März) wird die Landesregierung den Nachtragshaushalt für 2009 in den Landtag einbringen. Dort werden die Ausgaben im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes veranschlagt. Für das Jahr 2010 sollen sogenannte Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht werden, so dass mit dem Nachtragshaushalt eine konkrete Planung für die gesamten 475 Mio. Euro vorliegt. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes werden zudem alle weiteren Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise und der Konjunkturpakete I und II berücksichtigt werden. Der Nachtragshaushalt soll im Mai beschlossen werden. Finanzminister Bullerjahn: ¿Dieser Zeitplan zeigt, dass wir die Krise entschlossen, aber nicht hektisch angehen. Landesregierung, Landtag und Kommunen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden diese Verantwortung wahrnehmen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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