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Halle (Saale), den 18.02.2009

(VG HAL) Bezirksschornsteinfeger darf vorläufig weiter arbeiten Gericht hält den Entzug des Kehrbezirkes an

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/08 Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/08 Halle, den 28. Juli 2008 (VG HAL) Bezirksschornsteinfeger darf vorläufig weiter arbeiten Gericht hält den Entzug des Kehrbezirkes an In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Halle mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (Az.: 1 B 98/08 HAL) entschieden, dass die Klage des Bezirksschornsteinfegermeisters (Az.: 1 A 99/08), dessen Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen rechtsextremer Gesinnung und rechtsextremen Verhaltens vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt widerrufen worden war, aufschiebende Wirkung hat. Damit darf der Bezirksschornsteinfegermeister vorerst bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage in seinem Kehrbezirk weiterhin tätig sein. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Schornsteinfegergesetz keine Rechtsgrundlage für einen Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister vorsieht wegen eines Verhaltens, das sich nicht auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben als Bezirksschornsteinfegermeister auswirkt. Offen gelassen hat das Gericht, ob ein Widerruf wegen des privaten Verhaltens des Bezirksschornsteinfegermeisters nach anderen allgemeinen Rechtsvorschriften möglich ist. Es ist nämlich Aufgabe der Verwaltung und nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtes, das die Maßnahmen der Verwaltung lediglich auf ihr Rechtsmäßigkeit hin überprüft, darüber zu entscheiden, ob ein Widerruf nunmehr aufgrund anderer Vorschriften erfolgen soll. Über die Klage ist noch nicht entschieden. Gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Halle ist die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg möglich. Dr. Volker Albrecht Pressesprecher Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2309 Fax: (0345) 220-2332 Mail: pressestelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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