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Magdeburg, den 19.02.2009

Offener Brief von Innenminister Hövelmann an den Landrat des Landkreises Goslar

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 036/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 036/09 Magdeburg, den 19. Februar 2009 Offener Brief von Innenminister Hövelmann an den Landrat des Landkreises Goslar Zum Streit um den Namen ¿Oberharz¿ Auf das Schreiben des Landrates des Landkreises Goslar (Niedersachsen) antwortet Innenminister Holger Hövelmann (SPD): Sehr geehrter Herr Manke, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.01.2009 und Ihre darin zum Ausdruck gebrachte Unterstützung der Gemeindegebiets­reform in Sachsen-Anhalt. Ihre Bedenken hinsichtlich des Arbeitstitels ¿Stadt Oberharz¿ für einen zukünftigen Zusammen­schluss der Stadt Elbingerode und der Gemeinden der Verwal­tungsgemeinschaft Brocken-Hochharz vermag ich grundsätzlich nachzuvollziehen. Die Möglichkeit meiner Einflussnahme bei der Namensgebung ist allerdings beschränkt. Gemeindenamen haben in aller Regel einen historischen, regionalen oder geographischen Bezug. Solche Bezüge sind jedoch nicht zwingend geboten, wenn sich eine Gemeinde in Wahrnehmung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung neu benennt. § 12 Abs. 2 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt lässt es daher ohne weitere Einschränkung zu, dass der Landkreis den Gemeindenamen auf Antrag der Gemeinde ändert. Den Beschluss über den Gemeindenamen fasst der Gemeinderat. Eine Namensänderung oder die Genehmigung des Namens einer neu gebildeten Gemeinde könnte mithin nur dann versagt werden, wenn Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der Benennung bestehen oder es sich um ¿groben Unfug¿ handeln würde. Dafür sehe ich bei dem in Rede stehenden Arbeitstitel ¿Stadt Oberharz¿ jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Zwar würde es - wie Sie zutreffend bemerken - im Falle der Umsetzung des Arbeitstitels eine Namensdoppelung mit der Samtgemeinde Oberharz in Niedersachsen geben. Die Verwendung gleicher Gemeindenamen ist jedoch nichts unübliches. Als ein die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt betreffendes Beispiel seien hier die Städte Nienburg/Weser und Nienburg (Saale) genannt. Ein weiteres überregional bekanntes Beispiel wären etwa die Städte Halle (Saale) und Halle/Westf. Ob die Bezeichnung der unterschiedlichen Rechtsformen der Körperschaften als Samtgemeinde und Stadt zur Unterscheidung als ausreichend anzusehen wären, oder ob zusätzlich ein auf die geographische Lage hindeutender, eindeutiger Zusatz wie etwa ¿Bode¿ erforderlich wäre, bliebe der Prüfung im Genehmigungsverfahren vorbehalten, sofern der Arbeitstitel tatsächlich als Name gewählt würde. In welchem Umfang darüber hinaus etwaige namensrechtliche Ansprüche aus § 12 BGB oder anderen Normen auf dem ordentlichen oder dem Verwaltungsrechtsweg geklärt werden könnten, vermag ich derzeit nicht zu beurteilen. Letztendlich bliebe aber auch hier abzuwarten, ob der bisherige Arbeitstitel im Rahmen der tatsächlich geschlossenen Gebietsänderungsverträge beibehalten wird. Mit freundlichen Grüßen Holger Hövelmann Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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