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Halle (Saale), den 24.02.2009

(LSG LSA) Mediation jetzt auch an den Sozialgerichten möglich

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/09 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/09 Halle, 27. Januar 2009 (LSG LSA) Mediation jetzt auch an den Sozialgerichten möglich Seit dem 02. Januar 2009 besteht beim Landessozialgericht in Halle sowie bei den Sozialgerichten Halle, Dessau-Roßlau, Magdeburg und Stendal die Möglichkeit der gerichtsinternen Mediation. Damit wird ein in Sachsen-Anhalt im Januar 2006 begonnenes Pilotprojekt nochmals erweitert. Mediation bietet den Parteien eines Rechtsstreits die Möglichkeit, in einem freiwilligen Verfahren ¿ während des laufenden Gerichtsverfahrens ¿ eine selbstständige und einvernehmliche Konfliktlösung herbeizuführen. Spezielle, zu Mediatoren ausgebildete Richter begleiten als unabhängige Dritte diesen Weg der Konfliktlösung. Sie haben keine Entscheidungsbefugnis. Gelingt die Mediation, wird das Gerichtsverfahren durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Scheitert jedoch der Versuch der einvernehmlichen Konfliktbeilegung, wird das Gerichtsverfahren fortgeführt. Der als Mediator tätige Richter darf aber dann kein Urteil in der Sache fällen. Weitere Informationen zur Mediation finden sich auf der Internetseite des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (www.justiz.sachsen-anhalt.de) unter der Rubrik ¿wir über uns¿. Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2113 Fax: (0345) 220-2103 und -2104 E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de

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