Innenminister informiert Landkreise und Gemeinden über die Verteilung der Mittel
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/09 Magdeburg, den 26. Februar 2009 Innenminister informiert Landkreise und Gemeinden über die Verteilung der Mittel Hövelmann: ¿Chancen der Investitionspauschale für die Kommunen schnell nutzen¿ Nachdem am vergangenen Freitag auch der Bundesrat dem Konjunkturpaket II zugestimmt hat, informiert jetzt der Innenminister die Kommunen Sachsen-Anhalts über die Verteilung der kommunalen Investitionspauschale. Holger Hövelmann (SPD) wandte sich heute mit einem Schnellbrief an die Landkreise, Städte und Gemeinden, um Einzelheiten der Verwendungsmöglichkeiten zu erläutern. ¿Die Kommunen sollten die Chancen der Investitionspauschale zügig nutzen, damit das Geld so schnell wie möglich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der wirtschaftlichen Entwicklung investiert werden kann¿, sagte Hövelmann dazu. Auf Sachsen-Anhalt entfallen aus dem Konjunkturpaket II insgesamt rund 475 Millionen Euro, von denen 356,2 Millionen Euro Bundesmittel sind, die mit 118,7 Millionen Euro durch Land und Kommunen kofinanziert werden. Die Kofinanzierungsquote von Land und Kommunen beträgt also insgesamt 25 Prozent, wovon auf die Kommunen ein Anteil von 12,5 Prozent entfällt. Neben projektbezogenen Mitteln und pauschal vergebenen Investitionsmitteln für Schulen ist eine kommunale Investitionspauschale von 50 Millionen Euro vorgesehen, in der der kommunale Anteil von 12,5 Prozent enthalten ist. Damit werden den Kommunen aus Bundes- und Landesmitteln zusammen 43,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon wird den Kommunen die Hälfte bar 2009, die andere Hälfte für 2010 als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass jeder Kommune für die Jahre 2009 und 2010 jeweils ein bestimmter, einwohnerbezogener Betrag zur Verfügung steht. Die Summen für beide Jahre zusammen reichen von 4.256.488,95 Euro für Sachsen-Anhalts größte Stadt, Halle (Saale), bis zu 948,57 Euro für die kleinste Gemeinde, Püggen im Altmarkkreis Salzwedel. Die kommunale Investitionspauschale kann nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz in den Schwerpunktbereichen Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur eingesetzt werden. Zur kommunalen Bildungsinfrastruktur gehören demnach Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen. Ein Schwerpunkt ist dabei insbesondere die energetische Sanierung. Zur sonstigen kommunalen Infrastruktur gehören laut Gesetz vor allem Krankenhäuser, Städtebau, ländliche Infrastruktur (jeweils ohne Abwasser und ÖPNV), Lärmschutz an kommunalen Straßen und Informationstechnologie. Eine Doppelförderung ist unzulässig. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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