: 9
Magdeburg, den 27.02.2009

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt und Verwaltungsgericht  Magdeburg: Eröffnung des Elektronischen Rechtsverkehrs

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/09 Magdeburg, den 28. Februar 2009 Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt und Verwaltungsgericht  Magdeburg: Eröffnung des Elektronischen Rechtsverkehrs Magdeburg (MJ) . In Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt und dem Verwaltungsgericht Magdeburg können ab dem 1. März 2009 auf elektronischem Weg rechtswirksam Klagen erhoben, Anträge gestellt und Schriftsätze eingereicht werden. Die Nutzung elektronischer Medien gewinne im Alltag immer mehr an Bedeutung. Dem stelle sich die Justiz, betonte Justizministerin Professor Angela Kolb. ¿Kommunikation wird schneller, Postlaufzeiten entfallen. Die Teilnehmer werden die Unabhängigkeit von gerichtlichen Öffnungszeiten schätzen lernen¿, sagte die Ministerin. Ein wirksamer Antrag oder eine wirksame Klage können wegen der bestehenden zwingenden Formvorschriften nicht einfach per E-Mail an ein Gericht übermittelt werden. Ein wirksamer elektronischer Rechtsverkehr erfordert sichere Übertragungswege und Verfahren, die eine eindeutige Identifikation der Beteiligten ermöglichen sowie abgestimmte Datenformate, die eine automatisierte Weiterverarbeitung übermittelter Verfahrensdaten beim Empfänger ermöglichen. Für das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Magdeburg ist das jetzt sicher gestellt: Die beiden Gerichte sind über eine virtuelle Poststelle zu erreichen. Um am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen zu können, müssen die Verfahrensbeteiligten ein elektronisches Postfach eröffnen. Die Software dafür kann kostenfrei unter www.egvp.de heruntergeladen werden. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist eigens für die sichere rechtsverbindliche Kommunikation im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs entwickelt worden. Weiter besteht nun die Möglichkeit eine qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden. Diese tritt im elektronischen Rechtsverkehr an die Stelle der eigenhändigen Unterschrift. Um elektronische Dokumente qualifiziert signieren zu können, werden Signaturkarten, Kartenlesegeräte und ggf. eine entsprechende Signatursoftware benötigt. Hintergrund : In Sachsen-Anhalt ist es bereits möglich, Mahnanträge per Mausklick vom heimischen Computer aus zu stellen; auch zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister gibt es einen elektronischen Zugang. Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird der elektronische Rechtsverkehr jetzt auf weitere Verfahrensbereiche ausgeweitet. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter www.mj.sachsen-anhalt.de. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung