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Magdeburg, den 02.03.2009

Gesetz gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren tritt am Sonntag in Kraft

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/09 Magdeburg, den 27. Februar 2009 Gesetz gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren tritt am Sonntag in Kraft Innenminister unterschreibt Durchführungsverordnung Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat heute die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren unterzeichnet, die damit gleichzeitig mit dem Gesetz am 1. März 2009 in Kraft treten wird. Holger Hövelmann: ¿Wir schaffen damit Rechtssicherheit für Hundehalter und Kommunen. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann alle Informationen im Internet abrufen.¿ Die Verordnung trifft insbesondere nähere Regelungen · zur Sachkundeprüfung, · zum Wesenstest, · zur Anerkennung sachverständiger Personen oder Einrichtungen für die Durchführung des Wesenstests, · zur Anerkennung der in einem anderen Bundesland oder Staat durchgeführten Wesenstests, · zum technischen Standard der Transponder zur Hundekennzeichnung, · zur Löschung und Sperrung von Eintragungen im Hunderegister und · zum automatisierten Abruf und der Übermittlung von personenbezogenen Daten aus dem Hunderegister. Das Landesverwaltungsamt wird das Hunderegister errichten und betreiben und die Sachkundeprüfung abnehmen. Informationen über die wesentlichen Inhalte von Gesetz und Verordnung finden Sie aktuell unter http://www.mi.sachsen-anhalt.de/ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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