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Magdeburg, den 02.03.2009

Kinderbetreuung wird wegen besserer Nachfrage teurer - Ministeriums-Rechenfehler ist ärgerlich, ist aber nicht Ursache für Kostensteigerung

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 027/09 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 027/09 Magdeburg, den 2. März 2009 Kinderbetreuung wird wegen besserer Nachfrage teurer - Ministeriums-Rechenfehler ist ärgerlich, ist aber nicht Ursache für Kostensteigerung Zur Erklärung des Landkreistages Sachsen-Anhalt ¿Mehrausgaben für Kinderbetreuung ¿ Wer gleicht den ¿Rechenfehler¿ für die Landkreise aus?¿ von heute zu den Kosten für die Kinderbetreuung 2009 erklärt der Sprecher des Sozialministeriums: ¿Alleiniger Grund für die Mehrkosten in der Kinderbetreuung 2009 sind  die gestiegene Zahl der zu betreuenden Kinder, ein erhöhter Betreuungsumfang sowie gestiegene Personalkosten in den Kitas. Daher wird das Land rund 16 Millionen Euro mehr aufwenden müssen als derzeit im Haushaltsplan mit 141,9 Millionen Euro veranschlagt. Bei der Aufstellung des aktuellen Doppelhaushaltes 2008/2009 im Frühjahr / Sommer 2007 hatte niemand derart hellseherische Fähigkeiten, dass er hätte punktgenau vorhersagen können, dass es im kommunalen Tarifgefüge wirklich eine Ost-West-Angleichung geben würde, oder dass es gerade im Hort-Bereich einen solchen Nachfrage-Boom geben würde. Offenbar wissen Eltern von Schulkindern das Hort-Angebot einer Betreuung am Nachmittag zu schätzen. Hier leiten sich auch Schlussfolgerungen für die bildungspolitische Diskussion ab. Der Versuch des Landkreistages, einen Rechenfehler im Sozialministerium als Ursache für die Kostensteigerung zu kommunizieren, ist kläglich. Ja, es gab einen Rechenfehler im Ministerium. nach dem eine gewisse Anzahl von Hortkindern bei der Kostenkalkulation nicht berücksichtigt wurde. Dieser Fehler ist ärgerlich. Hätte es diesen Fehler, den das Ministerium offen eingeräumt hat, jedoch nicht gegeben, wäre die einzige Konsequenz daraus gewesen, dass das Land und auch der Landkreistag  im Januar und nicht im Februar die realen und damit höheren Kosten erfahren hätten. Die realen Kosten selbst sind durch den Rechenfehler weder gestiegen noch gesunken.¿ Hintergrund: Jedes Kind bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang hat in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Die Kosten werden seit Erstverabschiedung eines Gesetzes zur Kinderbetreuung für Sachsen-Anhalt Anfang der 90er Jahre gemeinsam von Land und Kommunen sowie durch Elternbeträge aufgebracht. Laut aktuellem Kinderförderungsgesetz wird die Höhe der Mitfinanzierung durch das Land jährlich per Verordnung neu festgelegt. Die Landkreise steuern einen Beitrag in Höhe von 53 Prozent der Landeszuweisung bei. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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